Düsseldorfer Polizist ist jetzt eine Polizistin: Ist der Gesch­lechts­wechsel Betrug, wenn er nur der Beför­de­rung dient?

12.11.2025

In Düsseldorf hat ein Polizist seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Das Polizeipräsidium geht davon aus, er wolle damit seine Beförderungschancen verbessern. Die Behörde verhängte eine Sperre und stellte Strafanzeige wegen Betrugs.

Ärger in den eigenen Reihen: Die Düsseldorfer Polizei nimmt einem Kommissar den Geschlechtswechsel zur Kommissarin nicht ab. Die Behördenleitung hat die Beamtin sogar wegen versuchten Betruges angezeigt und ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet. Zudem wurde ein Beförderungsstopp gegen die Frau verhängt. Das bestätigte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Zuerst hatte der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.

Die Polizei wirft der Kommissarin vor, den Geschlechtswechsel lediglich für einen Karrieresprung vollzogen zu haben. Im Mai hatte der Düsseldorfer Polizeikommissar beim Standesamt einen Geschlechtswechsel zur Frau eintragen lassen und auch seinen Dienstherrn informiert. Seit Jahresbeginn sei dies ohne Begründung möglich, berichtet ihr Anwalt Christoph Arnold. Davon habe seine Mandantin Gebrauch gemacht.

Geschlechterwechsel nur für Beförderung?

Ihre Vorgesetzten argumentieren, die Beamtin habe sich mit dem standesamtlichen Geschlechterwechsel nur einen Vorteil für ihre Karriere erschleichen wollen. Sie habe sich entsprechend gegenüber Kollegen geäußert. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen leitet, wollte sich zu dem Fall aktuell nicht äußern.

Tatsächlich soll sich die Beamtin durch den geänderten Geschlechtseintrag um 43 Plätze in der Beförderungsrangliste verbessert haben. Ohne Beförderungssperre wäre sie wohl noch im Mai befördert worden. Doch darum sei es ihr nicht gegangen, zumal sie als Mann inzwischen auch längst befördert worden wäre, beteuert ihr Anwalt aus Bonn.

Ist der Geschlechtswechsel als Betrug strafbar?

Der Freiburger Verwaltungsrechtsanwalt Patrick Heinemann hält das Vorgehen nicht für strafbar. Zu LTO sagte er am Mittwoch: "Strafrechtlich sehe ich nicht, worin die Täuschung liegen soll, die für einen Betrug erforderlich ist." Das Selbstbestimmungsgesetz, das seit dem 1. November 2024 gilt, ermögliche es Personen, frei von der Einschätzung Dritter selbstbestimmt über die eigene Geschlechtsidentität zu bestimmen und entsprechende Änderungen des eigenen Geschlechtseintrags im Personenregister vornehmen zu können. "Von dieser neuen Möglichkeit hat die fragliche Beamtin wohl Gebrauch gemacht."

Unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung, die nun die Staatsanwaltschaft vorzunehmen hat, könnte es sich um ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen im Rahmen des Beamtenrechts handeln. Doch auch ein solches kann Verwaltungsrechtler Heinemann, unter anderem spezialisiert aufs Beamtenrecht, Stand jetzt nicht erkennen. "Die Grenze des Rechtsmissbrauchs ist in der Regel erst dann erreicht, wenn die Ausübung eines Rechts einem selbst keinen Vorteil bringt und lediglich zu dem Zweck erfolgt, anderen zu schaden", so Heinemann. Er verweist dazu auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020, in der das Gericht Grundsätze zum Rechtsmissbrauch erneut betont hatte.

Der Wechsel des Geschlechtseintrags verschaffe der verbeamteten Person im Gegenteil offenbar einen Vorteil, so Heinemann weiter. "Könnte der Dienstherr hieran negative Folgen knüpfen, etwa durch Ahndung als Dienstvergehen, könnte der Wechsel der Geschlechtsidentität gerade nicht mehr frei vom Einfluss Dritter erfolgen, was dem Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes diametral widerspricht."

Nur ein ironischer Spruch?

"Nach dem Geschlechtswechsel ist meine Mandantin von sehr vielen Leuten angesprochen worden. Um nicht Höchstpersönliches ausbreiten zu müssen, hat sie mit einem lockeren, ironischen Spruch geantwortet, wonach sie es nur für die Beförderung gemacht habe", sagte ihr Anwalt Arnold.

In einer ersten Runde habe sich das Verwaltungsgericht auf die Seite seiner Mandantin gestellt und klargemacht, dass die Beförderungssperre rechtlich keinen Bestand haben dürfe, so Arnold. Doch die Behörde habe einfach eine neue Sperre erlassen. Dagegen sei man erneut vor Gericht gezogen. “Wir hoffen nun darauf, dass das Verwaltungsgericht dem Polizeipräsidium sagt, dass es so nicht geht.”

Ausgerechnet unter Polizeipräsidentin Miriam Brauns, der ersten Frau in diesem Posten, sehe sich seine Mandantin nun solchen Vorgängen ausgesetzt, kritisierte Arnold. Die Düsseldorfer Polizeibehörde wies den Vorwurf zurück. In der Vergangenheit habe es bereits mehrere Fälle gegeben, in denen der Geschlechtseintrag geändert und akzeptiert worden sei, hieß es. In diesem Fall stelle sich die Sache aber anders dar. So soll die Kommissarin angekündigt haben, im Anschluss an ihre Beförderung ihr Geschlecht erneut ändern zu lassen, um als Mann heiraten zu können. Daraufhin habe die Behörde rechtliche Schritte eingeleitet.

kus/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Düsseldorfer Polizist ist jetzt eine Polizistin: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58604 (abgerufen am: 13.12.2025 )

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