Oberbürgermeister dürfen in ihrer Amtsfunktion nicht zu Demonstrationen gegen Aufmärsche von Rechtsextremen in ihren Städten aufrufen. Diese Entscheidung traf das Verwaltungsgericht Gera.
Grundlage der Entscheidung war ein Eilantrag der rechtsextremistischen NPD auf Unterlassung. Anlass war ein Aufruf des Geraer Stadtchefs Norbert Vornehm (SPD) im Amtsblatt vom 25. Juni, worin er die Bürger seiner Stadt zu Aktionen gegen einen geplanten NPD-Aufmarsch aufforderte.
Das Gericht wies darauf hin, dass ein Oberbürgermeister als Versammlungsbehörde nicht eine Demonstration genehmigen und zugleich zu Gegenaktionen aufrufen könne. Der erste Mann der Stadt habe als amtliches Organ die Entscheidungen seiner Behörden zu verantworten und sich darüber hinaus an das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot zu halten.
Wie Gerichtssprecher Bernd Amelung jedoch ausdrücklich betonte, dürfe ein Oberbürgermeister durchaus als Privatperson oder Stadtratsmitglied angesichts der geltenden Meinungsfreiheit zu solchen Gegendemonstrationen aufrufen.
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Demonstrationsrecht: Stadt Gera darf nicht zu Protest gegen NPD-Treffen aufrufen
Politische Demonstrationen: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/924 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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