Nach der Entscheidung des EuGH: Polen hebt Zwangs­ru­he­stand von Rich­tern auf

21.11.2018

Es waren deutliche Worte des EuGH: Polen darf seine obersten Richter nicht frühzeitig pensionieren. Jetzt hat die Regierungspartei dem Parlament einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Richter ihren Dienst wieder aufnehmen können.

Polens Regierung folgt einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und hebt die umstrittenen Zwangspensionierungen oberster Richter zunächst wieder auf. Die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) legte am Mittwoch im Warschauer Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der den rechtlichen Status zwangspensionierter Richter ändern und ihnen den Dienst wieder erlauben soll. Allerdings waren die betroffenen Juristen bereits nach dem EuGH-Beschluss am 19. Oktober wieder zur Arbeit zurückgekehrt.

Seinerzeit ordnete der EuGH in Luxemburg einstweilig an, die Zwangspensionierungen sofort zu stoppen und rückgängig zu machen. Hintergrund war ein umstrittenes Gesetz, mit dem Polens Nationalkonservative das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesenkt und dadurch Kritikern zufolge mehr als 20 missliebige Juristen in den Ruhestand geschickt hatten. Die EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz.

Laut PiS-Regierung kommt Polen mit neuen Gesetzesänderungen dem EuGH-Beschluss nach. Zu den geplanten Maßnahmen hatte Warschau bereits zu Wochenbeginn einen Bericht in Brüssel vorgelegt. Er hob die Sorge der Kommission jedoch nicht auf. Vizepräsident Frans Timmermans warnte am Dienstag vor einer "Beschleunigung der Umsetzung der umstrittenen Pensionierungsregelung" und forderte Warschau auf, schnellstens den Kurs zu ändern und mit Brüssel ins Gespräch zu kommen. Die Kommission kritisiert seit 2016 den Umbau der polnischen Justiz und leitete 2017 ein Rechtsstaatsverfahren ein, was als schärfste Waffe gegen Regelverstöße von Mitgliedsstaaten gilt.

Update vom 21.11.2018, 17:03 Uhr:

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die Entscheidung Polens als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa sagte am Mittwoch in Berlin: "Dies ist ein allererstes erfreuliches Zeichen. Trotzdem muss Polen weiter daran arbeiten, sein Rechtssystem wieder an den Standards der EU auszurichten."

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach der Entscheidung des EuGH: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32235 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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