Streit um großen Tagebau: Tsche­chien ver­klagt Polen vor dem EuGH

02.03.2021

Im polnischen Turow soll ein Braunkohletagebau ausgebaut werden, Hauptanteilseigner ist ein Staatsunternehmen Polens. Tschechien sieht darin einen Verstoß gegen EU-Recht und setzt ein selten genutztes Instrument ein: die Staatenklage.

Tschechien hat gegen den Ausbau des polnischen Braunkohletagebaus Turow Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Das teilte die Regierung in Prag am küzlich mit. "Der weitere Betrieb gefährdet unsere Bürger, unser Wasser und unsere Natur", sagte Umweltminister Richard Brabec. Der riesige Tagebau im äußersten Südwesten Polens liegt dicht an der Grenze zu Tschechien und Deutschland.

Mehrheitseigentümer des Betreibers PGE ist der polnische Staat. Tschechien wirft der Regierung in Warschau vor, bei der Genehmigung der Ausbaupläne gegen die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Prüfung der Umweltverträglichkeit verstoßen zu haben. Zudem seien der Öffentlichkeit im Nachbarland der Zugang zu Informationen und eine Beteiligung am Verfahren verwehrt worden.

Kritiker des Kohleabbaus befürchten unter anderem eine weitere Absenkung des Grundwasserspiegels und eine Zunahme der Staubbelastung im Dreiländereck. Man sei weiter zu Verhandlungen über Entschädigungen bereit, um eventuell doch noch eine außergerichtliche Lösung zu erzielen, hieß es in Prag. Es kommt äußerst selten vor, dass ein EU-Mitgliedstaat einen anderen vor dem Gericht mit Sitz in Luxemburg verklagt.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit um großen Tagebau: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44383 (abgerufen am: 09.10.2024 )

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