Die polnische Regierung will den Konflikt mit der EU-Kommission mit einem am Donnerstag verabschiedeten Gesetz entschärfen. Doch einige Kritikpunkte bleiben bestehen.
Für die Nachbesserung des im vergangenen Dezember verabschiedeten Gesetzes über das polnische Verfassungsgericht stimmten nach stürmischer Debatte 238 Abgeordnete bei 173 Gegenstimmen.
Die mehr als 40 Änderungsvorschläge der Opposition wurden allesamt abgelehnt. Die "liberalkonservative" Bürgerplattform kündigte an, beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen das Gesetz einlegen zu wollen, falls es in dieser Form auch von der Senatskammer bestätigt und vom Präsidenten verabschiedet wird. Die EU-Kommission eröffnete nach der ersten Version des Gesetzes ein Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit.
Auch wenn die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), die im Parlament die absolute Mehrheit hat, auf eine Zweidrittelmehrheit für gültige Gerichtsbeschlüsse verzichtet, sehen Kritiker die Arbeit des Gericht weiter gelähmt. Wie in der ersten Fassung müssen die Richter Fälle chronologisch abarbeiten. Bis die umstrittenen Reformen der PiS beraten werden können, könnten Jahre vergehen. Menschenrechtsgruppen hatten das Gesetz vor der Abstimmung kritisiert. "Nach diesem Gesetz sind wir eher näher an Weißrussland und Kasachstan", sagte Adam Bodnar, der Ombudsmann für Bürgerrechte.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Konflikt zwischen Polen und EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19932 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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