Gesetzentwurf in Polen: Regie­rung will Aus­druck "pol­ni­sches KZ" unter Strafe stellen

17.08.2016

Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe sollen künftig Personen rechnen müssen, die von "polnischen Konzentrationslagern" sprechen und damit etwa das KZ Auschwitz meinen. Polens Regierung fürchtet offenbar Geschichtsverdrehung.

Die polnische Regierung von der rechtskonservativen Partei PiS hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wodurch die Verwendung des Ausdrucks "polnisches Konzentrationslager" oder vergleichbarer Bezeichnungen unter Strafe gestellt wird, wenn hiermit die von den Nationalsozialisten auf dem Gebiet Polens errichteten Lager gemeint sind. Das berichtet Spiegel Online. Demnach sollen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können. Hintergrund sei, dass immer wieder von "polnischen KZs" gesprochen werde – sogar von bedeutenden Politikern wie Barack Obama, heißt es in dem Bericht.

Eine besondere Verwendungsabsicht soll demnach aber nur auf Strafzumessungsebene Berücksichtigung finden. Wer den Begriff benutzt, um das Land in Verruf zu bringen, solle laut dem polnischen Justizministerium mit Haftstrafen rechnen. Wer vergleichbare Worte ohne Absicht verwende, solle eine Geldstrafe erhalten, so der Bericht.

Durch den Straftatbestand wolle die Regierung die Wahrheit und die Würde Polens sowie der Eltern- und Großelterngeneration schützen. "Unsere Mütter und Väter waren nicht für die Verbrechen des Holocausts verantwortlich. Diese wurden von Deutschen und Nazi-Kriminellen auf besetztem polnischen Gebiet begangen", wird Justizminister Zbignew Ziobro zitiert.

Das Gesetz muss noch vom Parlament abgesegnet werden, was jedoch als wahrscheinlich gilt. Auch in der Bevölkerung stoße er auf mehrheitliche Zustimmung, klärt der Artikel auf.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf in Polen: Regierung will Ausdruck "polnisches KZ" unter Strafe stellen . In: Legal Tribune Online, 17.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20310/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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