Vor einem knappen Monat verpflichtete der EuGH Polen dazu, die zwangspensionierten Richter in den aktiven Dienst zurückzuholen. Mit der einstweiligen Anordnung aus Luxemburg ist Polen aber anscheinend nicht einverstanden.
Am 19. Oktober verpflichtete der Europäische Gerichtshof (EuGH) Polen dazu, die in den Ruhestand geschickten obersten Richter vorerst wieder in den Dienst zurückzuholen. Damit will sich Polen aber offenbar nicht zufrieden geben. Denn obwohl die umfangreiche Justizreform in Polen schon spürbare Folgen zeigt, vertrat der polnische Anwalt Boguslaw Majczyna bei einer Anhörung in Luxemburg am Freitag die Auffassung, es fehle an der Dringlichkeit einer einstweiligen Anordnung.
Anderer Ansicht ist der Anwalt der EU-Kommission, Saulius Kaleda. Er meint, ohne die einstweilige Anordnung zum Stopp der Zwangspensionierungen bestehe "das Risiko eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens". Zudem könnten andere EU-Länder sich weigern, beispielsweise polnische Haftbefehle zu vollstrecken, weil sie nicht von der Unabhängigkeit der Gerichtsentscheidungen überzeugt seien: "Dies ist eine wirkliche Gefahr."
Eine Entscheidung über das Fortbestehen der einstweiligen Anordnung wird in einigen Wochen erwartet. Das Verfahren ist nicht das einzige, in dem die Luxemburger Richter über den polnischen Staat befinden. Im Dezember des letzten Jahres leitete die Kommission zum ersten Mal in der Geschichte der Gemeinschaft ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen ein. Daneben läuft auch ein im September eingeleitetes Verfahren wegen der Zwangspensionierung der polnischen Richter.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Zwangspensionierung von Richtern: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32149 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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