Nach EuGH-Anordnung: Polen muss auf jeden Fall zahlen

29.10.2021

Ob Polen will oder nicht: Die vom EuGH verhängten Zwangsgelder muss das Land auf jeden Fall zahlen. Laut EU-Kommission gibt es ein effektives Verfahren für den Fall der Zahlungsweigerung.

Nach dem Widerstand der polnischen Regierung gegen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeordneten Zwangsgelder hat die EU-Kommission klargestellt, dass Polen die Summe definitiv begleichen müsse. "Wir haben ein sehr effektives Verfahren", sagte ein Sprecher der Kommission  zum grundsätzlichen Vorgehen bei derlei Strafen. "Am Ende werden die betroffenen Beträge eingezogen." Wenn ein Land ein Zwangsgeld auch nach mehrfacher Aufforderung nicht zahle, werde die Summe aus EU-Zahlungen an das Land kompensiert. Das Zwangsgeld fließt in den EU-Haushalt.

Der EuGH hatte am Mittwoch ein Zwangsgeld von täglich einer Million Euro gegen Polen angeordnet. Grund ist die bisherige Weigerung des Landes, EuGH-Entscheidungen zu polnischen Justizreformen umzusetzen. Bereits im September hatte der Gerichtshofs wegen der anhaltenden Tätigkeit im Tagebau Turow eine Geldstrafe von täglich 500.000 Euro angeordnet.

Polens Justizminister Zbigniew Ziobro lehnt es jedoch ab, die Beträge zu zahlen. "Polen kann und sollte auch nicht nur einen einzigen Zloty zahlen", sagte er. Ob es tatsächlich zum Einzug der Gelder durch die Kommission kommen wird, bleibt abzuwarten.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach EuGH-Anordnung: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46517 (abgerufen am: 07.11.2024 )

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