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Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen: EU-Kom­mis­sion ver­zichtet auf nächste Stufe

25.05.2016

Mann mit polnischer Fahne

© De Visu - Fotolia.com

Das Rechtsstaatlichkeitsverfahren wegen der Reformen der neuen Regierung Polens erreicht vorerst nicht die zweite Stufe, die EU-Kommission ließ eine Frist verstreichen. Warschau sieht sogar Anzeichen einer Annäherung.

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In den Justizstreit zwischen der EU-Kommission und der nationalkonservativen polnischen Regierung ist Bewegung gekommen. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, wird im laufenden Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen vorerst nicht die angedrohte zweite Stufe eingeleitet. Hintergrund seien die aktuellen Gespräche über eine Lösung des Konflikts, sagte ein Sprecher.

Dieser dreht sich vor allem um Änderungen bei den Regeln zur Arbeit des polnischen Verfassungsgerichts, die die EU-Kommission für nicht vereinbar mit den europäischen Grundwerten hält. Die neuen Vorgaben für das Gericht behindern nach Auffassung von Kritikern dessen Arbeit massiv. Auch der Gerichtshof selbst hatte die neuen Regeln für verfassungswidrig erklärt.

Der polnische Europaminister Konrad Szymanski hatte kurz vor den Äußerungen in Brüssel von einer Annäherung gesprochen. "Heute scheint es, als seien wir einer Einigung nahe." Polen gehe es einerseits darum, seine Souveränität zu schützen, und andererseits, offen für eine Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen zu sein, betonte Szymanski.

Neue Diskussion unter Juncker

Die EU-Kommission hatte Polen in der vergangenen Woche aufgefordert, bis vergangenen Montag Bedenken an der umstrittenen Justizreform auszuräumen. Andernfalls könne Frans Timmermans, EU-Kommissar unter anderem für Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtecharta, am selben Tag die nächste Stufe im Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit einleiten, hieß es. Der Kommissions-Vizechef ließ die Frist dann aber verstreichen. Nun soll es vor einer Entscheidung über die Einleitung der zweiten Verfahrensstufe neue Diskussionen unter Leitung von EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker geben.

Bei einem Treffen der EU-Europaminister vermieden die Teilnehmer am Dienstag öffentliche Kommentare zum Streit über den Kurs der polnischen Regierung - obwohl der Dialog über die Rechtsstaatlichkeit in der EU offizielles Thema auf der Tagesordnung war. "Wir haben uns darauf verständigt, dass wir nicht einzelne Länder in den Mittelpunkt der Diskussion rücken", kommentierte der deutsche Europastaatsminister Michael Roth. "Ich habe volles Vertrauen darin, dass die Kommission gemeinsam mit der polnischen Regierung einen guten Weg finden wird, der die Rechtsstaatlichkeit und die Grundwerte in Europa stärkt."

dpa/una/LTO-Redaktion

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Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19465 (abgerufen am: 10.12.2025 )

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