Nach Vorwürfen von Plagiatsjäger Stefan Weber bittet Justizsenatorin Felor Badenberg die Uni Köln um eine Prüfung ihrer Dissertation. LTO hat den Experten Jochen Zenthöfer nach seiner Einschätzung gefragt.
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Mehr als 80 "Plagiatsfragmente" will der Plagiatsjäger und Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber in ihrer Doktorarbeit gefunden haben. Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg teilte der Deutschen Presse-Agentur hingegen mit, die Dissertation sei "nach bestem Wissen und Gewissen" angefertigt worden.
Auf die Vorwürfe reagierte Badenberg dennoch: "Ich habe die Universität zu Köln gebeten, meine Dissertation unabhängig und umfassend zu prüfen", so Badenberg. Die wissenschaftliche Bewertung einzelner Fundstellen sei Gegenstand dieses Verfahrens.
Der Finanzsenator und Berliner CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers stellt sich hinter Badenberg. Sie sei “eine herausragende Justizsenatorin, die für Berlin viel bewegt”. Wer sie kenne, wisse, mit welcher Integrität, Ernsthaftigkeit und Professionalität sie ihr Amt ausübe.
Plagiatsexperte: Von 83 Stellen sind 32 überzeugend
Auf Anfrage von LTO schätzte Jochen Zenthöfer, Jurist und Plagiatsexperte, das mögliche Ergebnis einer Prüfung durch die Uni Köln differenziert ein.
“Viele Übernahmen sind wörtlich und hätten ausgewiesen werden müssen. Das ist aber oft unterblieben. Hier liegen Täuschungen vor”, meint Zenthöfer, nachdem er die 83 Vorwürfe geprüft hat. Er rechne damit, dass die Uni Köln zu Badenbergs Dissertation ein Verfahren zur guten wissenschaftlichen Praxis eröffnen werde. Bei einer solchen Überprüfung, dürften 32 Plagiatsfragmente erhalten bleiben, so Zenthöfer. Seiner Einschätzung nach könnte sich die Uni also in 32 Fällen Webers Auffassung anschließen. Es gebe aber auch Formulierungen, die aus der Rechtsprechung stammen und familienrechtliches oder verfassungsrechtliches Allgemeingut darstellen. “Muss man hier jeweils eine Quellenangabe machen? Das kann man so oder so sehen”, so Zenthöfer.
Für die Universität Köln werde etwa nicht relevant sein, dass das Dankeswort zu Beginn der Druckfassung dem anderer Dankesworte in anderen Büchern entspreche – das sei nicht plagiatsfähig. Auch der Klappentext auf der Buchrückseite sei kein Plagiat, sondern eine Verlagsentscheidung. Mit solchen Vorwürfen würde Weber an der Universität Köln ins Leere laufen. Insgesamt seien 40 Vorwürfe Webers nicht überzeugend. Elf weitere Stellen ließen sich ohne genauere Kenntnis der Dissertation nicht nachvollziehen, so Zenthöfer.
Zenthöfer ist der Ansicht: Die Vorwürfe reichten aus, um den Doktorgrad zu entziehen, könnten aber auch als unerheblich bewertet werden, sodass der Grad erhalten bliebe.
Die Universität zu Köln bestätigte LTO inzwischen, dass die Dissertation der Justizsenatorin auf ihre Bitte hin mit Blick auf die veröffentlichten Vorwürfe geprüft werde. Eine Sprecherin der Uni teilte dabei schriftlich mit: “Dies geschieht im Rahmen eines standardisierten Verfahrens zur Qualitätssicherung und nach den Regularien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Verfahren zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis werden an der Universität zu Köln sorgfältig und zügig durchgeführt”. Sobald das Ergebnis vorliege, werde darüber informiert.
Badenberg wurde 2005 promoviert
Wie die Berliner Zeitung und der Tagesspiegel zuvor berichteten, hatte Badenberg ihre Dissertation im Jahr 2005 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Köln abgelegt. Der Titel der 2006 veröffentlichten Dissertation lautete: “Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung unter Berücksichtigung der Problematik der anonymen Geburt.” Seit Februar ist Badenberg Mitglied im CDU-Bundesvorstand. Sie ist im Iran geboren worden, ging ab 1987 in Deutschland zur Schule, studierte Jura und promovierte. Ab 2006 arbeitete sie im Bundesamt für Verfassungsschutz und baute unter anderem die Cyberabwehr auf.
Dort leitete sie den Bereich Rechtsextremismus und Terrorabwehr und kümmerte sich auch um die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Im Jahr 2022 wurde Badenberg Vizepräsidentin der Behörde – als erste Frau auf diesem Posten. Seit 2023 ist sie Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin.
Die 51-Jährige tritt bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September an. Als Spitzenkandidatin auf der Bezirksliste in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Plagiatsvorwurf kurz vor der Wahl reiht sich in Muster ein
Weber hat schon in der Vergangenheit Vorwürfe in politisch brisanten Momenten erhoben. Dafür lässt er sich auch beauftragen. Mitte Mai etwa legte Björn Höckes AfD-Fraktion in Thüringen ein von ihr bezahltes Weber-Gutachten vor. Es sollte weitere Plagiatsstellen in der Doktorarbeit von CDU-Ministerpräsident Mario Voigt belegen. Voigt war im Januar der Doktortitel durch die Technische Universität Chemnitz entzogen worden. Sein Widerspruch dagegen blieb zuletzt erfolglos, woraufhin Voigt vor Gericht gezogen ist.
Auch in Richtung der Potsdamer Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf erhob der Plagiatsjäger "Ghostwriting"-Vorwürfe. Zuvor war sie für die Wahl zur Verfassungsrichterin nominiert worden. Die Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf sah die Uni Hamburg als "nicht gerechtfertigt an", wie LTO berichtete.
In solchen Fällen besteht zwar ein öffentliches Interesse daran, ob Politikerinnen oder andere Persönlichkeiten wissenschaftlich sauber arbeiteten. Der Zeitpunkt kurz vor der Wahl, die politische Intention und auch die Qualität von Webers Plagiatsgutachten sind jedoch umstritten.
dpa/sjm/LTO-Redaktion
Plagiatsvorwürfe gegen Felor Badenberg: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60685 (abgerufen am: 04.09.2026 )
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