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Pläne der EU-Kommission: Lie­fer­ket­ten­ge­setz ver­schieben, Berichtspf­lichten lo­ckern

26.02.2025

Containerterminal in Hamburg

Weil es aus der Wirtschaft viel Kritik an zu strengen EU-Regeln gibt, plant die Kommission nun Lockerungen. Foto: M.Johanssen - stock.adobe.com

Europas Wirtschaft ächzt unter hohen Energiepreisen und globaler Konkurrenz - und unter hausgemachten Vorgaben. Dem will die EU-Kommission nun etwas entgegensetzen.

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Die EU-Kommission will die Anwendung des umstrittenen EU-Lieferkettengesetzes verschieben und das Vorhaben abändern. Man wolle die ersten Umsetzungsfristen um ein Jahr auf 2028 verschieben, teilte die Kommission mit. Zudem soll eine Reihe von Vereinfachungen Unternehmen entlasten. Die Kommission spricht von Einsparungen von jährlich 320 Millionen Euro.

Das europäische Lieferkettengesetz wurde erst vergangenes Jahr beschlossen. Die EU-Staaten sollten eigentlich gut zwei Jahre Zeit haben, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Ziel des Vorhabens ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.

Aus der Wirtschaft gab es aber große Kritik an dem Vorhaben. Unternehmen sehen darin übertriebene Vorgaben, die ihnen große bürokratische Bürden auferlegen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas mindern. Die Änderungen brauchen auch unter den EU-Staaten und im Europaparlament eine Mehrheit.

Berichtspflicht für Unternehmen soll gelockert werden

Außerdem sollen nach dem Willen der Kommission künftig deutlich weniger Unternehmen in der EU Angaben über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft machen müssen. Demnach sollen nur noch große Firmen – und damit 20 Prozent der bislang verpflichteten Betriebe – Bericht über ihre Nachhaltigkeit erstatten müssen, wie aus einem Vorschlag der Kommission hervorgeht. Die größten Unternehmen hätten vermutlich die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, hieß es zur Begründung.

Mit der Lockerung der Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD-Richtlinie) will die Kommission vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten und Bürokratie reduzieren. Von ihr betroffene Betriebe sollen nach Willen der Behörde zudem erst zwei Jahre später als bislang vorgesehen die Berichte liefern müssen.

Mit dem Vorhaben will die EU-Kommission Europas Industrie, die unter hohem Wettbewerbsdruck, hohen Energiepreisen und strengen bürokratischen Vorgaben ächzt, zukunftsfähig machen. Auch aus der Bundesregierung waren zuvor Rufe für eine Lockerung der selbst auferlegten Regeln laut geworden.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Pläne der EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56687 (abgerufen am: 15.02.2026 )

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