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OLG Zweibrücken: Kein Anspruch auf ange­nehmes Fahr­ge­fühl bei Gefah­ren­b­rem­sung

14.06.2023

PKW mit leuchtenden Bremslichtern

Der Käufer eines PKW hat nach Ansicht des OLG Zweibrücken keinen Anspruch auf ein angenehmes Fahrgefühl bei einer Gefahrenbremsung. Foto: Jogerken/Adobe.stock.com

Der Käufer eines PKWs kann den Wagen nicht zurückgeben, weil dieser sich bei einer Gefahrenbremsung nicht komfortabel steuern lasse. Vor allem bei weniger teuren Autos könne dies nicht erwartet werden, so das OLG Zweibrücken.

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Kurz nachdem er einen Neuwagen erworben hatte, wollte sich der in diesem Fall klagende Käufer wieder vom Kaufvertrag lösen und den Wagen zurückgeben. Grund dafür war ein von ihm wahrgenommenes unsicheres Fahrgefühl bei abrupten Bremsvorgängen. Als der Fahrer in zwei Situationen stark abbremsen musste, hatte er den Eindruck gewonnen, dass sein neuer Wagen dabei nur schwer zu stabiliseren sei und stark nach rechts ziehe. Das Autohaus hatte den PKW auf die Beanstandung des Käufers hin mehrfach überprüft. Das Problem wurde aus Sicht des Käufers aber nicht behoben.

Daraufhin zog der Käufer vor Gericht, blieb allerdings in erster Instanz vor dem Landgericht Kaiserslautern (Urt. v. 14.09.2021, Az. 4 O 945/19) und nun auch in der Berufungsinstanz vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken (Urt. v. 15.12.2022, Az. 4 U 187/21) erfolgslos.

Ein Fehler am Fahrzeug, der eine Auflösung des Kaufvertrages rechtfertigen könnte, liegt auch nach Auffassung des OLG nicht vor. Bei der Beurteilung, ob ein Fehler vorliege, komme es - sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben - auf die objektive Ansicht eines Durchschnittskäufers an. Die bloß innerlich gebliebene Erwartung des Käufers, dass das beschriebene Übersteuern beim Gefahrenbremsen nicht eintreten dürfe, bleibe außen vor.

Erwartungen an das Fahrzeug auch vom Preis abhängig

Der Senat hatte zwecks Entscheidungsfindung einen Sachverständigen eingeschaltet. Dieser habe bestätigt, dass keine Sicherheitsmängel am Fahrzeug feststellbar sind und die eingebauten Sicherheitsmechanismen zuverlässig reagieren. Das Fahrzeug verfüge laut Gutachten auch über eine eingebaute elektronische Stabilitätskontrolle, die das als unangenehm wahrgenommene Übersteuern kompensiere.

Für das Gericht ebenfalls ausschlaggebend war, dass das beschriebene Phänomen des Übersteuerns bei dem Fahrzeug lediglich ausnahmsweise in der Situation der Gefahrenbremsung auftrete - und damit sehr selten. Diese sei für alle Fahrer eines PKW stets außergewöhnlich und gehe regelmäßig mit einem nicht alltäglichen Fahrverhalten des Autos einher.

Laut OLG erwartet der Durschnittskäufer daher nicht, dass sich ein Fahrzeug in solchen Ausnahmesituationen wie der Gefahrenbremsnung immer komfortabel steuern lasse. Dies gelte erst recht, weil es sich in diesem Fall nicht um ein Fahrzeug des gehobenen Preissegments handelte.

Im Ergebnis berechtigt das als unangenehem empfundene Fahrgefühl bei einer Gefahrenbremsung den Käufer in diesem Fall nicht, vom Autokaufvertrag zurückzutreten und den PKW wieder zurückzugeben. Das Urteil ist rechtskräftig.

lmb/LTO-Redaktion

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OLG Zweibrücken: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51989 (abgerufen am: 12.12.2025 )

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