"Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch". Ob dieser Satz seine Aufnahme in das Grundgesetz findet, ist Gegenstand einer am Montag stattfindenden öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Die jahrelange Diskussion um eine diesbezügliche Grundgesetzänderung wird damit neu entfacht.
Zwei öffentliche Petitionen plädieren dafür, die deutsche Sprache als Landessprache im Grundgesetz festzuschreiben. Die Befürworter einer Aufnahme in das Grundgesetz sehen darin eine notwendige Anerkennung der deutschen Sprache als wichtigstes Verständigungsmittel. Durch eine Festschreibung könne die herausgehobene Stellung ausgedrückt werden.
Die Gegner einer Festschreibung sehen den Status der deutschen Sprache als Amtssprache bereits in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern eindeutig genug geregelt und genügend gewürdigt. Eine Festschreibung hat für sie daher eine rein symbolische Funktion und sende ein problematisches Signal.
18 der 27 EU-Länder haben ihre Landessprachen in der jeweiligen Verfassung festgeschrieben.
age/LTO-Redaktion
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Petitionsausschuss berät: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4738 (abgerufen am: 01.10.2024 )
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