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Abordnung der Leiterin in Bremer Außenstelle: Per­so­nalrat ver­klagt BAMF

06.06.2018

Asylantrag und Paragraphen-Zeichen

© nmann77 - stock.adobe.com

Nach der Asyl-Affäre war Josefa Schmid als Leiterin in die BAMF Außenstelle nach Bremen hin- und wieder zurück nach Bayern beordert worden. Weil die Entscheidungen mitbestimmungspflichtig seien, zieht der Personalrat nun vor Gericht.

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In der Bremer Asyl-Affäre zieht der Personalrat des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erneut gegen die eigene Behörde vor Gericht. Es geht dabei um die Abordnung der zeitweiligen Leiterin der dortigen BAMF-Außenstelle, Josefa Schmid, von Bayern nach Bremen, die Verlängerung der Abordnung sowie um die Rückkehr von Schmid in ihre frühere Dienststelle im bayerischen Deggendorf.

Diese Entscheidungen seien mitbestimmungspflichtig gewesen, kritisiert die Personalvertretung und reichte deswegen Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Ansbach ein. Dies sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch. In der Sache sei ein Eil- und ein Hauptverfahren anhängig. Wann das Gericht eine Entscheidung trifft, sei unklar.

Amt zog Schmid ab, um sie zu schützen

In Bremen soll Schmids Vorgängerin nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zwischen 2013 und 2016 mindestens 1.200 Menschen ohne ausreichende Grundlage Asyl gewährt haben. In die Affäre sollen noch weitere Beschuldigte verstrickt sein, darunter Anwälte und ein Dolmetscher.

Josefa Schmid war Anfang des Jahres als vorübergehende Leiterin der Außenstelle nach Bremen geschickt worden. Sie listete in den folgenden Wochen Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung von Asylanträgen in Bremen auf und kritisierte auch die BAMF-Zentrale in Nürnberg. Nach gut vier Monaten zog das Amt Schmid wieder aus Bremen ab - laut BAMF, um sie zu schützen.

Schmid, die im bayerischen Kollnburg ehrenamtliche Bürgermeisterin und FDP-Mitglied ist, wehrt sich auch selbst vor Gericht gegen ihre Versetzung - bislang ohne Erfolg. Nun muss das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) entscheiden. Schmid hat ihre schriftliche Begründung nach Angaben eines Gerichtssprechers dort bereits eingereicht. Die des BAMF muss bis Ende der Woche eingehen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Abordnung der Leiterin in Bremer Außenstelle: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28987 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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