Neufassung der Betriebssicherheits-VO: Paternoster, vergib uns!

01.06.2015

Aufgrund einer Neuerung in der Betriebssicherheits-VO werden die meisten Paternoster-Aufzüge ab Montag wohl keine Personen mehr befördern. Es soll jedoch Ausnahmen geben können.

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung hat dem Bundesarbeitsministerium und Ministerin Andrea Nahles (SPD) in den vergangenen Tagen viel Kritik eingebracht. Paternoster-Aufzüge sollen demnach nur noch von geschultem Personal benutzt werden können. In der Praxis würde das wohl das Aus für die meist historischen Aufzüge bedeuten, die keine Türen haben und an einzelnen Stockwerken nicht Halt machen, sondern während der (langsamen) Fahrt von Benutzern betreten und verlassen werden.

Paternoster-Aufzüge sind vor allem in einigen älteren Gebäuden noch in Betrieb, deutschlandweit gibt es etwa 200. Von Seiten der Betreiber und Nostalgiker war der Widerstand gegen die Verordnung groß. Wie der Tagesspiegel berichtet, will das Bundesarbeitsministerium die Einschränkung der Benutzung ein wenig lockern: Aufgrund des Protestes wolle man die Verordnung noch in diesem Jahr so abändern, "dass die zuständigen Arbeitsschutzbehördern der Länder ermächtigt sind, Ausnahmen zuzulassen".

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Neufassung der Betriebssicherheits-VO: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15700 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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