25 Millionen mehr ab 2019?: Oppo­si­tion will Gesetz zur Par­tei­en­fi­nan­zie­rung vom BVerfG prüfen lassen

05.07.2018

Kaum lief die Fußball-WM, da beschloss die Große Koalition kurzerhand eine gehörige Erhöhung der Parteienfinanzierung. Doch die anderen Parteien im Bundestag fragen nun: Braucht es die? Jetzt soll das BVerfG entscheiden.

Die Opposition will die von der großen Koalition beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kippen lassen. FDP, Linke und Grüne kündigten am Donnerstag im Bundestag gemeinsam eine Normenkontrollklage in Karlsruhe an.

Union und SPD hätten die Erhöhung der Finanzierung um 25 Millionen Euro für alle Parteien gemeinsam nicht hinreichend begründet, erklärten die Parlamentarischen Geschäftsführer der drei Fraktionen. Die AfD kündigte eine eigene Klage in Karlsruhe an.

Das "Hau-Ruck-Verfahren" verstoße gegen die "politische Hygiene" und die Verfassung, sagte Marco Buschmann von der FDP. Gerade die Anhebung der "absoluten Obergrenze" für die staatlichen Zuschüsse an die Parteien müsse sorgfältig begründet werden. Dem komme das Gesetz von Union und SPD "in keiner Weise nach". Britta Haßelmann von den Grünen sagte, Parteien müssten zwar finanziell gut ausgestattet sein, um ihren Aufgaben in einer Demokratie nachzukommen. Die Koalition habe aber nicht begründen können, warum es gerade 25 Millionen Euro mehr sein sollten. Jan Korte von der Linke-Fraktion sagte, das Gesetz fördere die Politikverdrossenheit.

Hinter einer Normenkontrollklage müssen mindestens ein Viertel der Abgeordneten des Bundestags stehen. Das BVerfG überprüft sodann die Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Die AfD strebt unterdessen eine Organklage an, für die sie keine weiteren Verbündeten braucht. Die Abgeordneten der AfD stünden aber bereit, sich der Normenkontrollklage anzuschließen, sagte AfD-Politiker Stephan Brandner. 165 Millionen Euro seien aus Sicht seiner Fraktion "mehr als ausreichend".

dpa/mam/LTO-Redaktion

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25 Millionen mehr ab 2019?: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29575 (abgerufen am: 04.12.2024 )

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