Die Landesbank Berlin muss nach einem Urteil des VG vom Freitag ein Girokonto bei der Berliner Sparkasse für den Landesverband der Bürgerbewegung Pro Deutschland in der Hauptstadt einrichten.
Pro Deutschland hatte sich ab 2010 vergeblich bemüht, ein Girokonto bei der Berliner Sparkasse zu eröffnen. Letztere hatte dies ohne Begründung abgelehnt. Im März 2011 hatte die Partei vergeblich die Eröffnung eines "Spendenkontos" für Opfer eines Terroranschlags in Israel beantragt. Der damalige Landesvorsitzende der Partei hatte dies zum Anlass genommen, die Sparkasse im Internet heftig zu kritisieren. Dies führte zu zustimmenden Kommentaren, die der Sparkasse Antisemitismus vorwarfen.
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) gab der Partei - wie bereits im Eilverfahren - Recht. Als nicht verbotene Partei habe der Landesverband einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien. Da auch andere Landesverbände politischer Parteien Girokonten bei der Berliner Sparkasse führten, müsse die Partei entsprechend behandelt werden.
Auch in der Gesamtschau könnten die von der Bank angeführten Gründe hieran nichts ändern. Die inzwischen gelöschte Äußerung des ehemaligen Landesvorsitzenden habe sich noch im Rahmen einer straflosen Meinungsäußerung bewegt, und andere Äußerungen seien Pro Deutschland nicht zuzurechnen. Geringfügige Überziehungen des vorübergehend eingerichteten Kontos seien unerheblich (Urt. v. 30.03.2012, Az. VG 2 K 118.11).
Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
tko/LTO-Redaktion
VG Berlin zu politischen Parteien: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5911 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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