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Termin vor dem LG Hamburg aufgehoben: Papst nimmt Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Titanic zurück

30.08.2012

Einen Tag vor dem Prozess um das Verbot eines Papst-Titelbildes hat die katholische Kirche ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Satiremagazin Titanic zurückgenommen. "Nach eingehenden Beratungen ist der Heilige Stuhl zur Entscheidung gelangt, eine Rücknahme des Antrags auf einstweilige Verfügung gegen den Titanic Verlag zu veranlassen", teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn mit.

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Die umstrittene Juli-Ausgabe mit dem "undichten" Papst darf nun wieder verkauft werden. "Wir sind begeistert und feiern schon", sagte Chefredakteur Leo Fischer am Donnerstag. Der eigentlich für Freitag terminierte Prozess vor der Pressekammer des Landgerichts (LG) Hamburg fällt damit aus.

Titanic hatte im Juli Papst Benedikt XVI. von vorn und hinten gezeigt - einmal mit gelbem, einmal mit braunem Fleck auf der Soutane. Die Überschrift lautete mit Anspielung auf die Enthüllungsaffäre im Vatikan: "Halleluja im Vatikan - Die undichte Stelle ist gefunden!" Die katholische Kirche intervenierte und die Pressekammer am Hamburger Landgericht (LG) untersagte den Titel mit einer einstweiligen Verfügung. Dagegen legte das Magazin Widerspruch ein, über den an diesem Freitag mündlich verhandelt werden sollte.

Auch wenn der Prozess nun nicht stattfindet, wollen Titanic-Mitarbeiter am Freitagvormittag bei einer Aktion vor dem LG Restexemplare ausgeben. "Wenn die Nachfrage da ist, werden wir auch nachdrucken", kündigte Chefredakteur Fischer an.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Termin vor dem LG Hamburg aufgehoben: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6966 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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