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Wiederholung der Berliner Pannenwahl am 12. Februar: Staats­rechtler sieht keine Chance für Ver­fas­sungs­be­schwerde

10.01.2023

Wahlplakate in Berlin.

In Berlin tobt wieder der Wahlkampf. Am 12. Februar kommt es aller Wahrscheinlichkeit nach zur Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Sebastian Gabsch/Geisler-Fotopre

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis gibt der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs Berlin für eine komplette Wahlwiederholung kaum eine Chance.

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Bei einem Pressegespräch im Berliner Abgeordnetenhaus äußerte der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis seine Bedenken zu der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs Berlin für eine komplette Wahlwiederholung. Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) werde die Beschwerde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unzulässig verwerfen, sagte Battis.

Beim Bundesverfassungsgericht wurde Mitte Dezember eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag von 43 Klägerinnen und Klägern aus Berlin eingereicht, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs wenden. Darunter sind auch acht Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Die Frist für Stellungnahmen zu dem Eilantrag läuft am Dienstagabend ab. Insgesamt sind beim Bundesverfassungsgericht fünf Beschwerden eingegangen.

Battis hat ein Gutachten für die Stellungnahme der Berliner CDU-Fraktion an das Bundesverfassungsgericht erstellt, die nach Angaben der Fraktion am Dienstag in Karlsruhe eingereicht wurde.

"Im Schlamassel geendet"

Neben der Unzulässigkeit der Beschwerde hält Battis die Argumente der Kläger auch inhaltlich für falsch. "Mandatsrelevanz sagt, nur die Fehler, die sich auf die Zusammensetzung des Parlaments auswirken können, nur die sind relevant. Da sagt die Gegenseite, das missachtet das Berliner Gericht", erläuterte Battis. "Das ist nicht richtig."

Nach Einschätzung des Landesverfassungsgerichts sei die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten im September 2021 systemisch von vorneherein zum Scheitern verurteilt gewesen, weil zu wenig Zeit für die Stimmabgabe eingerechnet worden sei. "Dieser grundlegende Fehler hat dazu geführt, dass das Ganze in einem Schlamassel geendet hat", sagte Battis. "Und deshalb widerspricht die Entscheidung des Verfassungsgerichts Berlin nicht materiell den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts."

Parallel zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs wird das BVerfG auch über die eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden von CDU/CSU sowie der AfD zur Bundestagswahl 2021 entscheiden müssen. Die Fraktionen hatten die Beschwerden nach eigenen Angaben am Montag eingereicht.

dpa/ku/LTO-Redaktion

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Wiederholung der Berliner Pannenwahl am 12. Februar: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50707 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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