Der Verlag C.H. Beck will in den kommenden Auflagen wichtige Standardwerke umbenennen. Sie tragen bisher Namen von Juristen, die in der NS-Zeit aktiv waren. Die neuen Namen stehen auch schon fest.
Der Kurzkommentar zum BGB "Palandt", die Gesetzessammlung "Schönfelder" sowie der Kommentar zum Grundgesetz von "Maunz/Dürig" werden umbenannt. Das teilte der Verlag dieser Werke C.H. Beck am Dienstag mit. Bisher tragen diese Justiz-Standardwerke die Namen von Juristen, die in der Zeit des Nationalsozialismus als Juristen aktiv waren.
So soll bereits der "Palandt" ab der nächsten, im November 2021 erscheinenden Auflage nun den Namen des Richters am Bundesgerichtshof (BGH) Dr. Christian Grüneberg tragen. Er ist der aktuelle Koordinator der Autorinnen und Autoren des Kommentars. Auch die anderen in Frage stehenden Werke bekommen jeweils mit der nächsten geplanten Auflage einen neuen Namen. Der "Maunz/Dürig" werde künftig "Dürig/Herzog/Scholz" heißen, der "Schönfelder" werde nach dem Herausgeber und Vorsitzendem der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Prof. Dr. Mathias Habersack benannt. Außerdem soll der Kommentar von Blümich zum EStG, KStG und GewStG die Namen der Herausgeber Dr. Peter Brandis und Prof. Dr. Bernd Heuermann tragen.
Das Münchner Institut für Zeitgeschichte hatte im Auftrag des Bayerischen Justizministeriums eine entsprechende Studie gestartet.*
Bisher habe der Verlag die historischen Namen beibehalten, weil man Geschichte nicht ungeschehen machen könne, erklärte Verleger Dr. Hans Dieter Beck am Dienstag. "So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden", so der Verleger. Um Missverständnisse jedoch auszuschließen, habe sich der Verlag in Abstimmung mit den Autorinnen und Autoren zu der Umbenennung entschieden. "In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen", ergänzte Beck zu der Entscheidung des Verlags.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
* Anm. d. Red.: Zunächst hieß es, die Studie sei bereits abgeschlossen, das trifft nicht zu. Geändert am 27.7.2021, 11.44 Uhr
Nach Prüfung von Nazi-Vergangenheit: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45570 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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