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Bayerns Justizminister kündigt Studie an: Müssen "Palandt" und "Schön­felder" doch umbe­nannt werden?

06.05.2021

Palandt und Schönfelder

(c) LTO

Die Diskussion um die Umbenennung juristischer Standardwerke nimmt wieder Fahrt auf. In Bayern soll eine Studie die NS-Vergangenheit von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder untersuchen. Der Verlag C.H. Beck kündigte Unterstützung an.

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Die Frage, ob die Benennung von Justiz-Standardwerken nach Juristen aus der Zeit des Nationalsozialismus rückgängig gemacht werden muss, wird in Bayern wissenschaftlich geklärt. Das Justizministerium hat das Münchner Institut für Zeitgeschichte mit der Erstellung einer entsprechenden Studie zu den NS-Juristen Otto Palandt und Heinrich Schönfelder beauftragt. Das Münchner Ministerium informierte darüber nach eigenen Angaben am Donnerstag auch das Bundesjustizministerium sowie die Justizministerien der Länder.

Bei den in der Kritik stehenden Werken handelt es sich um die Gesetzessammlung "Schönfelder" und den wohl wichtigsten Kurzkommentar zum BGB, den "Palandt". Der Münchner Verlag C.H. Beck hält bislang an den Titeln fest. Man habe sich intensiv und kritisch mit Palandt, seinem Werk und der Geschichte des Verlags auseinandergesetzt. Die Beibehaltung des Namens sei keinesfalls als posthume Würdigung von Otto Palandt zu verstehen. Den Auftrag an das Institut für Zeitgeschichte begrüßt der Verlag aber. Man sei "gerne bereit, die Untersuchung, soweit gewünscht, zu unterstützen", heißt es in einer Stellungnahme.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) schrieb an seine Ministerkollegen, er halte es für unerlässlich, dass das historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht in allen Bereichen geschärft werde. "In welchem Umfang Palandt und Schönfelder mit ihren Tätigkeiten in das NS-Unrechtsregime verwickelt waren, ist bislang noch wenig bekannt. Für eine fundierte Bewertung der beiden Personen ist die bestehende Forschungsliteratur noch nicht ausreichend." Eisenreich strebe eine umfassende Aufklärung an, hieß es. Die wissenschaftliche Aufarbeitung werde bis zu zwölf Monate dauern, könne aber wegen der Corona-Pandemie wohl erst Ende 2021 beginnen.

Otto Palandt selbst hat nicht viel für den "Palandt" geschrieben. Nur das damalige Vorwort geht auf ihn zurück, wie es auch in einer Festschrift von C.H. Beck von 2016 heißt. Palandt war Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und leitete die Abteilung "Ausbildung" im Reichsjustizministerium. Schönfelder war seit 1943 Kriegsgerichtsrat bei verschiedenen deutschen Kriegsgerichten in Italien und wurde von Partisanen erschossen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Bayerns Justizminister kündigt Studie an: Müssen "Palandt" und "Schönfelder" doch umbenannt werden? . In: Legal Tribune Online, 06.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44901/ (abgerufen am: 27.05.2022 )

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