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C.H. Beck-Verlag wird BGB-Kommentar nicht umbenennen: Palandt bleibt Palandt

15.11.2017

Palandt

© Martin Rath

Eine Änderung der Werkbezeichnung wäre mehr als verwirrend, so der C.H. Beck-Verlag. Der Palandt wird auch bei seiner Neuauflage seinen Titel behalten. Allerdings wird es Hinweise auf die NS-Vergangenheit seines Namensgebers geben.

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Ende November wird die nächste Auflage des "Palandt" aus dem Hause C.H. Beck erscheinen. An der Bezeichnung des bekannten BGB-Kommentars soll nicht gerüttelt werden. Die Neuauflage wird aber einen Hinweis auf die Verwicklung seines Namensgebers in das NS-Unrechtssystem enthalten. Das bestätigte Prof. Dr. Klaus Weber, zuständiges Mitglied der Geschäftsleitung des Verlages gegenüber LTO.

Der Titel könne und solle auch Anlass sein, sich mit der Geschichte des Rechts im Nationalsozialismus und der Person Otto Palandts zu beschäftigen. Deswegen werde auch die 77. Auflage mit der Bezeichnung "Palandt" erscheinen, erklärt Weber. Damit argumentiert der Verlag ähnlich wie Martin Rath, der eine Beibehaltung des Titels bei LTO erst kürzlich als eine Art rechtshistorischen "Stolperstein" bezeichnete.

Damit sich jeder ein Bild von der Biographie Otto Palandts und ihrer Problematik machen könne, werde die nächste Auflage des Palandt einen "deutlichen Hinweis zur Person und seiner Verwicklung in das NS-Unrechtssystem" enthalten, erläutert der Honorarprofessor für Bürgerliches Recht, Urheberrecht und Verlagsrecht an der Universität Augsburg. Ein Link auf die Website des Palandt mit allen weiterführenden Informationen und Fundstellen solle laut Weber auch zu finden sein.

C.H. Beck: Umbenennung wäre verwirrend

Für die Initiative Palandt umbenennen (IPU) werden die angekündigten Änderungen bei der Neuauflage nicht ausreichend sein. Bereits im September bezeichneten Mitglieder eine historische Einordnung Palandts im Werk selbst als "Schritt in die richtige Richtung". Konsequent genug sei dies allerdings nicht.

In ihrer Petition erklären sie vielmehr, dass es zum gesellschaftlichen Konsens in unserem Land gehöre, keine Denkmäler für Nationalsozialisten zu pflegen und fordern der "grotesken Ehrerweisung ein Ende zu setzen". 

Als ein Eingeständnis auf die Kritik der Initiative will der Verlag seine Änderungen an der Neuauflage aber dennoch nicht sehen. C.H. Beck habe sich schon lange vor der jetzt aufkommenden Diskussion intensiv mit der Geschichte Palandts auseinandergesetzt, betont Rechtsanwalt Weber. Nicht zuletzt mit einer Biographie von Otto Palandt in der Sonderveröffentlichung des Verlages zur 75. Auflage.

Darüber hinaus verteidigt Weber den "Kurz-Kommentar" als Marke. Im Hinblick auf die wohl höchste Zitatdichte eines juristischen Werkes in Rechtsprechung und Literatur wäre eine Änderung der Werkbezeichnung mehr als verwirrend, so der Jurist. 

Am 27. November wird die Neuauflage des Kommentars erscheinen.

mgö/LTO-Redaktion

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C.H. Beck-Verlag wird BGB-Kommentar nicht umbenennen: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25507 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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