Eigentlich sollte auf der Ministerpräsidentenkonferenz der "Pakt für den Rechtsstaat" besiegelt werden. Doch Bund und Länder sind sich plötzlich über Details des 450-Millionen-Euro-Deals für Personal und Digitalisierung in der Justiz uneinig.
Auf eine Stärkung durch fast eine halbe Milliarde Euro muss die Justiz noch warten. Wie LTO erfuhr, wird der "Pakt für den Rechtsstaat" zwischen Bund und Ländern nicht wie zunächst geplant am Donnerstag auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin beschlossen. Der Pakt wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Nach allem, was man dazu am Mittwoch hören kann, sind sich Bund und Länder noch nicht einig über die Details des Pakts. Größter Streitpunkt: die geplanten 240 Millionen Euro für neues Justizpersonal in den Ländern, vor allem für Stellen von Richter und Staatsanwälte.
Die Geldfrage ist für einige Länder nicht ohne. Denn ein Pakt hat zwei Seiten. Die Länder kennen es aus der ersten großen Justizfinanzierungsrunde, der ersten Auflage des Pakts für den Rechtsstaat aus dem Jahr 2019. Die 240 Millionen Euro vom Bund sind eine Anschubfinanzierung. Die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Länder in ihrer Justiz insgesamt 2.000 neue Stellen schaffen - und das ist der Knackpunkt: Die Länder müssen die Stellen dann über die gesamte Dauer einer Arbeits- und Pensionsspanne weiterfinanzieren. Jede neue Stelle für Geld aus dem Bund kommt also gleichzeitig mit einer langfristigen Verpflichtung einher.
Länder haben unterschiedlich ausgeprägtes Interesse am Geld-Pakt
Hinzukommt: Das Interesse der Länder ist unterschiedlich ausgeprägt. Starke und bei der Justizfinanzierung selbst bereits eifrig engagierte Länder haben an neuen, vom Bund anschubfinanzierten Stellen, die sie zusätzlich langfristig tragen müssen, gar nicht so großes Interesse. Vor allem, wenn sie aus Eigeninitiative zuletzt vorgesorgt und ohnehin viele eigene neue Justizstellen geschaffen haben. Zu diesen Ländern dürften Bayern und Baden-Württemberg zählen. Dort wird man sich die Frage stellen: Können wir aus eigener Kraft bereits angeschobene Stellen mit neuen Mittel vom Bund verrechnen? Andere Länder sind vorfreudig und sehnen Anschubfinanzierung herbei.
Im Regierungs-Koalitionsvertrag taucht das Bekenntnis zum Pakt für den Rechtsstaat auf, die Abstimmung zwischen Bund und Länder kam 2025 zügig voran, auf der letzten Justizministerkonferenz Anfang November standen die Zeichen auf Einigung.
Das Geld für Personal ist nur eine Säule von dreien im Pakt für den Rechtsstaat. Daneben sollen bis zu 210 Millionen Euro in Digitalisierungsprojekte fließen, sowie Verfahren beschleunigt werden. Die Mittel, die für die Digitalisierung vorgesehen sind, sollen nicht an die Länder nach Größe anteilig verteilt, sondern für konkrete Digitalisierungsvorhaben vor Ort eingesetzt werden. Der Anteil des Bundes für die Personalsäule soll, wie im Pakt für den Rechtsstaat 2019, durch eine Anpassung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz erfolgen.
Wann der Pakt wieder auf die Tagesordnung kommt, ist noch unklar. Auf LTO-Anfrage antwortete ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, man sei in konstruktiven Gesprächen mit den Ländern.
Bund und Länder uneins über neue Justiz-Stellen: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58776 (abgerufen am: 07.12.2025 )
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