OVG Berlin-Brandenburg ändert Entscheidung des VG: Ver­fas­sungs­schutz darf "Jüdi­sche Stimme" als "gesi­chert ext­re­mis­tisch" bezeichnen

22.09.2026

Das VG Berlin hatte die Extremismus-Einstufung des antizionistischen Berliner Vereins zunächst gestoppt. Das OVG sah dies nun anders. Der Verein zeige Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet seien.

Der Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland" darf im Verfassungsschutzbericht 2024 vorläufig weiterhin als "gesichert extremistisch" bezeichnet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden (Beschl. v. 21.09.2026, Az. OVG 1 S 45/26). Es hat im Eilverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom April abgeändert, wie ein Sprecher mitteilte. Damit sei die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beschluss erfolgreich gewesen.

Der Verein ist die deutsche Sektion des Dachverbands "European Jews for a Just Peace". Er tritt regelmäßig im antizionistischen Spektrum auf und ist Anhänger der Israel-Boykott-Bewegung BDS. Dies steht für Boycott, Divestment and Sanctions, also gewaltlosen Boykott, die Rückgängigmachung von Investitionen und wirtschaftliche Sanktionen, um ein Ende der israelischen Besatzung der palästinensischen Gebiete zu erreichen.

Der vom Bundesinnenministerium (BMI) herausgegebene Verfassungsschutzbericht 2024 bezeichnet die "Jüdische Stimme" als ein Beispiel des säkularen propalästinensischen Extremismus. Der Verein lehne öffentlich das Existenzrecht Israels ab und verharmlose bzw. rechtfertige terroristische Gewalttaten gegen den Staat Israel – wie etwa den Überfall vom 7. Oktober 2023, bei dem Tausende Menschen durch die Hamas und andere islamistische Gruppierungen ermordet und als Geiseln verschleppt wurden. Damit bestärke der Verein terroristische Gruppierungen in ihren Gewalttaten, heißt es seitens des BMI. Auch im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2025 – nicht Gegenstand des Verfahrens – ist der Verein abermals benannt worden.

Verein mit Bestrebungen gegen Völkerverständigung

Im einstweiligen Rechtsschutz hatte der Verein beim VG Berlin noch Erfolg. "Explizite Gewaltaufrufe oder eine eindeutige Sympathie für die Terrororganisation Hamas und die von dieser verübten Angriffe" könnten nicht mit ausreichender Gewissheit festgestellt werden, so das VG im April.

Das sah das OVG jetzt anders. Deshalb darf der Verein vorläufig weiter als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Er zeige Bestrebungen, "die durch Anwendung von Gewalt oder hierauf gerichtete Vorbereitungshandlungen" auswärtige Belange Deutschlands gefährdeten bzw. "gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet" seien, so das OVG. 

Im Mai hatte auch das VG Köln gleichlautend entschieden. Die dortige Kammer sah ebenfalls hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür, dass der Verein "kontinuierlich gegen den Staat Israel hetzt und damit mittelbar zur völkerverständigungswidrigen Tätigkeit der Hamas beiträgt". Die Zuständigkeit des VG Köln ergab sich, weil sich das dortige Verfahren gegen das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) richtete. 

Wiederum waren die Berliner Gerichte für das Verfahren gegen das BMI zuständig, weil es seinen Sitz in der Hauptstadt hat. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

jb/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

OVG Berlin-Brandenburg ändert Entscheidung des VG: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60935 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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