Weil man beim Spitznamen genannt bis vors OVG ziehen? Was auf den ersten Blick kleinlich erscheint, war in Brandenburg jedenfalls erfolgreich. Nicht zum ersten Mal fiel ein Bürgermeister negativ auf.
Ralf Reinhardt (SPD), seines Zeichens Landrat von Ostprignitz-Ruppin, darf vom Bürgermeister der Stadt Rheinsberg nicht "Ralle", "Ralle Reinhardt" oder "Ralfi" genannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden (Beschl. v. 06.07.2026, Az. OVG 12 S 45/26, OVG 12 S 55/26).
Bürgermeister und Landräte müssen zwar keineswegs eine Liebesbeziehung pflegen, doch ein kooperatives Verhältnis ist durchaus von Vorteil. Hieran scheint es im brandenburgischen Landkreis Ostprignitz-Ruppin, zu dem die Stadt Rheinsberg gehört, in eklatanter Weise zu fehlen. Erneut trafen sich Landrat Ralf Reinhardt und Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler) nun vor Gericht.
"Anständig bleiben" – das war einst Schwochows Wahlkampfslogan. Doch das OVG Berlin-Brandenburg musste ihm nun Nachhilfe in Sachen Anstand geben. Denn die Bezeichnungen "Ralle", "Ralle Reinhardt" oder "Ralfi" nutze Schwochow in herabwürdigender Weise gegenüber Reinhardt. Dies stehe der Stadt Rheinsberg bzw. ihrem in amtlicher Funktion handelnden Bürgermeister nicht zu, so der 12. Senat.
Bürgermeister muss sachlich bleiben
Die Äußerungen überschreiten aus Sicht des Senats die Grenze des bei amtlichen Äußerungen eines Hoheitsträgers Erlaubten und genügen nicht mehr dem Sachlichkeitsgebot. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) komme dem Bürgermeister Schwochow insoweit nicht zugute. Schwochow habe sich nicht als Privatperson oder als Parteipolitiker, sondern in seiner Funktion als Amtsträger geäußert und für die Stadt Rheinsberg gesprochen. “Eine Berufung auf Artikel 5 Grundgesetz kam nicht in Betracht, weil die Äußerungen in amtlicher Eigenschaft erfolgte”, erklärt ein Sprecher des Gerichts. Im Ergebnis muss die Stadt Rheinsberg die Verbreitung der genannten Äußerungen über den Landrat fortan unterlassen. Im Zuge dessen müssen auch mehrere Videos der Stadt in den sozialen Medien gelöscht werden, in denen der Bürgermeister diese Aussagen tätigt.
Mit derselben rechtlichen Begründung hatte das OVG die Stadt Rheinsberg bzw. Schwochow bereits Mitte April in einem anderen Verfahren gerügt. Konkret mussten von Schwochow getätigte Aussagen unterlassen werden, wonach dieser behauptet hatte, ihm seien Personen "aufgelauert", die ihm geraten hätten, er solle "endlich mal [seine] Schnauze halten". Auch durfte Schwochow fortan nicht mehr behaupten, eine Person müsse sich wegen einer Zahlung von 500.000 Euro durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin für das Asylheim Flecken Zechlin den Vorwurf der Untreue machen lassen. Ebenso musste ein YouTube-Video mit dem Titel "1 Million veruntreut? Anzeige ist raus!" gelöscht werden.
jb/LTO-Redaktion
Spitznamen-Verbot per OVG-Beschluss: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60368 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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