Druckversion
Dienstag, 11.11.2025, 14:58 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-schleswig-urteil-3-lb-17-16-syrer-fluechtling-status-ovg-bestaetigt-bamf
Fenster schließen
Artikel drucken
21246

OVG Schleswig zu Flüchtlingsstatus: Syrer sind nicht auto­ma­tisch auch Flücht­linge

von Tanja Podolski

23.11.2016

Flüchtlingskind (Symbolbild)

© Sebastiano Fancellu - Fotolia.com

Syrer können nicht pauschal den Status eines Flüchtlings bekommen, nur weil sie im Ausland waren und Asyl beantragt haben. Mit dem Urteil bestätigt das OVG Schleswig die Entscheidungspraxis des BAMF. 

Anzeige

Syrische Flüchtlinge, die vor der Ausreise keine individuelle Verfolgung erlitten haben, können die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht allein wegen ihres Auslandsaufenthaltes und der Asylantragstellung beanspruchen. Dies hat der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) entschieden (Urt. v. 23.11.2016, Az. 3 LB 17/16). Damit hat erstmals ein OVG in dieser bundesweit streitigen und sehr unterschiedlich bewerteten Frage nach mündlicher Verhandlung geurteilt.

In dem Fall hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Klägerin subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) als Bürgerkriegsflüchtling zuerkannt. Das ist seit Frühjahr dieses Jahres regemäßige Praxis des BAMF. Wie die Klägerin erheben viele Syrer Klage gegen diese Entscheidung, weil dieser subsidiäre Schutz dem Familiennachzug entgegensteht. Ziel dieser Klagen ist es, als Flüchtling iSd § 3 Abs. 1 AsylG anerkannt zu werden.

1. Instanz: Bei Rückkehr droht Gefahr

In der ersten Instanz hatte die Klägerin mit ihrem Begehren Erfolg, die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holsteinisch hat im schriftlichen Verfahren durch Gerichtsbescheid vom 4. August 2016 der Klage stattgegeben und der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuerkannt.

Zur Begründung hatte das Gericht ausgeführt, es bestehe die beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass der Klägerin bei einer Rückkehr nach Syrien politische Verfolgung drohe. Es sei anzunehmen, dass der syrische Staat gegenwärtig das Stellen eines Asylantrags im Zusammenhang mit einer (illegalen) Ausreise und dem entsprechenden Aufenthalt im westlichen Ausland als Anknüpfungspunkt und Ausdruck einer politisch missliebigen Gesinnung und damit als Kritik am herrschenden System ansehe, die das Gebot der Loyalität gegenüber diesem verletze.

Ein solches Verhalten werde - ungeachtet einer tatsächlichen oppositionellen Haltung des Einzelnen - vom syrischen Staat generell und unterschiedslos als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst. Zumindest Rückkehrer aus dem westlichen Ausland und damit auch aus Deutschland hätten in der Regel mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit in Anknüpfung an ihre tatsächliche oder wohl zumeist nur vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen. Mit dieser Argumentation hatten zuletzt auch das VG Trier und das VG Düsseldorf derartige Klagen von syrischen Flüchtlingen entschieden.

BAMF: Keine gesicherten Anhaltpunkte für Verfolgung

Doch auch die Position des BAMF ist stets dieselbe: Es gebe keine gesicherten Anhaltspunkte dafür, dass abgeschobenen Rückkehrern grundsätzlich ungeachtet besonderer persönlicher Umstände oppositionelle Tätigkeit unterstellt werde und Befragungen bei Rückkehr bzw. damit einhergehende Misshandlungen in Anknüpfung an ein asylrechtliches Merkmal erfolgten.

Dieser Argumentation des BAMF ist das OVG nun gefolgt und hat die Klage abgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende des 3. Senats aus, die dem Gericht vorliegenden Auskünfte böten keine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass Rückkehrern allein wegen ihres Auslandsaufenthaltes und der Asylantragstellung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohe. Die von der Klägerin in einem späten Stadium des Berufungsverfahrens vorgebrachten individuellen Gründe für eine drohende politische Verfolgung hätten den Senat insoweit nicht überzeugt.

Mittlerweile sind allein beim OVG Schleswig 79 weitere Anträge des BAMF auf Zulassung der Berufung in vergleichbaren Fällen anhängig.

tap/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Tanja Podolski, OVG Schleswig zu Flüchtlingsstatus: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21246 (abgerufen am: 11.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Asyl
    • Ausländerrecht
    • Flüchtlinge
Das Bild zeigt Polizeikontrollen und einen Beamten, was mit Dobrindts rechtlichen Auseinandersetzungen in Verbindung steht. 10.11.2025
Asyl

Klage gegen das BMI:

Warum es doch zum Pro­zess um Dobrindts Zurück­wei­sungen kommen könnte

Im Juni entschied das VG Berlin im Eilverfahren, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden rechtswidrig sind. Es gab einer Somalierin recht, sie kam ins Land. Nun will sie durch Urteil klären lassen, dass die Praxis unzulässig ist.

Artikel lesen
Grenzzaun an der belarussisch-polnischen Grenze 06.11.2025
Asyl

VG Hannover lehnt Rücküberstellung ab:

Asyl­ver­fahren in Polen leidet unter "sys­te­mi­schen Män­geln"

Wer über Belarus und Polen nach Deutschland reist, kann dort zulässigerweise einen Asylantrag stellen, entschied das VG Hannover. In Polen bestünden systemische Mängel des Asylverfahrens, die einer Dublin-Rücküberstellung entgegenstehen.

Artikel lesen
Syrien 05.11.2025
Abschiebung

VG Düsseldorf lehnt Eilanträge ab:

Zwei Syrer dürfen abge­schoben werden

Jahrelang galten Abschiebungen nach Syrien als undenkbar. Nach dem Regimewechsel sagt das VG Düsseldorf nun: Die Gefahrenlage ist akzeptabel, zwei Syrer können abgeschoben werden. Gleichzeitig läuft die Debatte über Rückführungen.

Artikel lesen
Johann Wadephul in Syrien 05.11.2025
Abschiebung

Rechtliche Situation für Abschiebungen nach Syrien:

Mög­lich und not­wendig, aber im großen Stil unrea­lis­tisch

Die humanitäre Lage verhindert Rückführungen nach Syrien nicht generell, sondern abhängig vom Einzelfall. Die Politik sollte daneben aber auf Rückkehrförderung, Erkundungsreisen und Bleiberechte für gut Integrierte setzen, meint Daniel Thym.

Artikel lesen
Geldscheine und Schriftzug Asyl auf einer Deutschlandkarte 31.10.2025
Flüchtlinge

Angemessener Lebensstandard in Dublin-Verfahren:

"Mehr als ein Recht auf Über­leben"

Ein junger Afghane sollte keine Leistungen mehr erhalten, weil Rumänien für seinen Asylantrag zuständig sei. Der Generalanwalt am EuGH hält das Vorgehen für europarechtswidrig. Der junge Mann müsse einen angemessenen Lebensunterhalt bekommen.

Artikel lesen
Ein minderjähriger Flüchtling 30.10.2025
Familiennachzug

Schlussanträge zu Fristen für Familienzusammenführung:

Rechts­wid­rige deut­sche Praxis darf nicht zu Lasten der Flücht­linge gehen

Der Anspruch auf Familienzusammenführung besteht, auch wenn Minderjährige im Laufe des Asylverfahrens volljährig werden. Eine unionsrechtswidrige deutsche Praxis darf dabei nicht zu Lasten der Flüchtlinge gehen, so der Generalanwalt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Mün­chen Früh­jahr...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt für den Be­reich Glo­bal Mo­bi­li­ty (m/w/d)

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Frank­furt...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) M&A

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Düs­sel­dorf...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Update EUPTD, Equal Pay und Entgelttransparenz November 2025: Ein Status Quo-Bericht

12.11.2025

NomosWebinar: Umweltbezogenes Produkt- und Lieferkettenrecht

12.11.2025

Führung 4.0: Zum Mitdenken anregen

12.11.2025

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @OC - München - Die Winteredition

13.11.2025, München

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Berlin - Die Winteredition

13.11.2025, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH