OVG Sachsen-Anhalt: Land geht gegen Schorn­stein­feger-Urteil vor

20.12.2011

Sachsen-Anhalt lässt im Fall des rechtsextremen Schornsteinfegers aus dem Burgenlandkreis nicht locker. Das Landesverwaltungsamt hat Revision gegen ein Urteil des OVG eingelegt. Dies teilte die Behörde am Dienstag in Halle mit.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte entschieden, dass der Mann im Amt bleiben darf. Er sitzt für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises, ist aber nicht deren Mitglied. Laut dem Urteil setzt er sich zwar aktiv für die NPD ein, dies habe aber keinen Einfluss auf die berufliche Tätigkeit des Mannes gehabt (Urt. v. 10.11.2011, Az. 1 L 103/10).

Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass es in Deutschland keine gesetzliche Regelung gebe, die Bezirksschornsteinfegermeister zur Verfassungstreue zwinge.

Das Landesverwaltungsamt argumentiert hingegen, dass ein Bezirksschornsteinfegermeister im Auftrag des Staates hoheitliche Rechte ausübe und Aufgaben der Gefahrenabwehr und des Brandschutzes wahrnehme. Daher gehört nach Auffassung der Behörde auch die Verfassungstreue zu seinen Eignungsvoraussetzungen. Mit dem Magdeburger Urteil vom November war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt worden.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

OVG Sachsen-Anhalt: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5147 (abgerufen am: 07.10.2024 )

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