OVG Rheinland-Pfalz zu Lehrergehalt: Keine Lohnerhöhung für Hauptschullehrerin an Realschule plus

05.12.2013

Grund- und Hauptschullehrer, die an den neu geschaffenen Realschulen plus unterrichten, haben nicht automatisch Anspruch auf mehr Geld. Ihnen muss aber schnellstmöglich der Zugang zu einer Wechselprüfung eröffnet werden. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz.

Geklagt hatte eine ausgebildete Grund- und Hauptschullehrerin, die an einer Realschule plus arbeitet. Die Lehrerin steht seit 1975 im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. Sie wehrte sich dagegen, dass sie weniger verdient als Realschullehrer im Kollegium. Mit ihrer Klage, die Lehrerverbände unterstützt hatten, war sie bereits vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht gescheitert. Nun bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz die Entscheidung.

Das OVG führte aus, die Lehrerin habe allein aufgrund ihrer Tätigkeit an einer Realschule plus keinen Anspruch auf Übertragung des statusrechtlichen Amtes einer Lehrerin an einer Realschule oder an einer Realschule plus (Urt. v. 26.11.2013, Az. 2 A 10574/13.OVG). Die Übertragung dieser Ämter setze einen Wechsel des Laufbahnzweiges voraus, dessen Voraussetzungen die Klägerin derzeit nicht erfülle, weil sie noch keine Wechselprüfung abgelegt habe.

Die Beibehaltung der bisherigen Laufbahnzweige und die "Bündelung" der Dienstposten an den Realschulen plus für einen Übergangszeitraum sei eine Folge des rechtlich zulässigen gesetzgeberischen Konzepts für die Umsetzung der Schulstrukturreform. Dieses Konzept fuße auf der beamtenrechtlichen Unterscheidung zwischen der Funktion eines Beamten – seinem Dienstposten – und seinem Statusamt. 

Jedoch müsse aufgrund der "Dienstpostenbündelung" die rechtliche und tatsächliche Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Laufbahnzweigen gewährleistet sein. Es obliege daher dem beklagten Land, die Wechselprüfungsordnung, deren Entwurf bereits vorliege, schnellstmöglich in Kraft zu setzen.

Der Verband Bildung und Erziehung sah in dem Verfahren einen Musterprozess für mehrere Tausend betroffene Pädagogen im Land. Die Realschule plus ist eine Schulform in Rheinland-Pfalz, die aus der Zusammenführung von Real- und Hauptschulen hervorgegangen ist.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Rheinland-Pfalz zu Lehrergehalt: Keine Lohnerhöhung für Hauptschullehrerin an Realschule plus . In: Legal Tribune Online, 05.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10273/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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