Druckversion
Wednesday, 1.02.2023, 17:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-rheinland-pfalz-beschluss-6b-10500-16-ovg-klinik-tierzellen-therapie/
Fenster schließen
Artikel drucken
20317

OVG Rheinland-Pfalz gibt Eilantrag statt: Klinik darf Tier­zel­len­the­rapie weiter anbieten

17.08.2016

Spritze (Symbolbild)

© Cherries - Fotolia.com

Verjüngung durch gefrorene Zellen aus Schafsföten, damit lockt eine Privatklinik in Rheinland-Pfalz. Das Land will die Therapie verbieten. Im Eilverfahren setzte sich die Klinik nun durch, muss jedoch strenge Auflagen beachten.

Anzeige

Eine Privatklinik in Edenkoben im Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz, darf vorläufig auch weiterhin eine Therapie mit gefrorenen Zellen aus Schafsföten anbieten. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hatte die Therapie im vergangenen Jahr unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verboten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschied nun im Eilverfahren zugunsten der Klinik. Damit darf diese die Behandlungen zumindest bis zur Entscheidung in der Hauptsache fortsetzen (Beschl. v. 10.08.2016, Az. 6 B 10500/16.OVG).

Der das Eilverfahren anstrengende Chefarzt der Privatklinik ist spezialisiert auf die Behandlung mit Zellen tierischen Ursprungs. Die von ihm verwendeten Zellen stammen aus Schafsföten. Sie werden Patienten injiziert und sollen eine revitalisierende Wirkung erzielen. Inzwischen werden die Zellen in gefrorenem Zustand verabreicht. Laut Landesamt handelt es sich hierbei um bedenkliche Arzneimittel, deren Nutzen nach derzeitigem Sachstand nicht nachweisbar sei, die jedoch bedeutende Risiken mit sich brächten. Es bestehe insbesondere die Gefahr, dass durch die Injektion tierische Erreger übertragen würden oder es zu allergischen Reaktionen komme.

Verbot würde Arbeitsplätze gefährden

Vor Gericht setzte sich aber nun die Klinik durch. Vor allem deshalb, weil die Risiken der Behandlung noch nicht hinreichend aufgeklärt seien. Aus diesem Grund hatte bereits das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage stattgegeben. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun im Wesentlichen. Es könne noch nicht mit Gewissheit festgestellt werden, ob das Verbot rechtmäßig sei, teilte das Gericht in Koblenz mit.

Zur Beantwortung dieser Frage müssten noch mehrere Gutachten bzw. ergänzende Stellungnahmen im Hauptsacheverfahren abgewartet werden. Bei dieser offenen Sach- und Rechtslage sei die Interessenabwägung, die im einstweiligen Rechtsschutz stets vorzunehmen ist, zu Gunsten der Klinik ausgefallen. Das Interesse des Chefarztes habe ein höheres Gewicht, da auf sein Grundrecht der Berufsfreiheit Rücksicht genommen werden müsse. Denn der Mediziner habe sich auf diesem Gebiet spezialisiert. Ein sofort vollziehbares Verbot könnte die Schließung der Klinik zur Folge haben, was wiederrum Arbeitsplätze gefährden würde. Diese Folgen könnten irreversibel sein, so die Richter.

Allerdings muss die Klinik nun besondere Auflagen beachten, die ihr das Gericht aufgab. Die jedenfalls vorläufige Fortführung der Therapie sei nur dann vertretbar, wenn die Patienten mindestens 18 Stunden vor Behandlungsbeginn ausführlich über die Methode, insbesondere über die bisher vorliegenden fachlichen Einschätzungen, aufgeklärt würden. Der Inhalt dieser Aufklärung muss schriftlich dokumentiert werden.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG Rheinland-Pfalz gibt Eilantrag statt: Klinik darf Tierzellentherapie weiter anbieten . In: Legal Tribune Online, 17.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20317/ (abgerufen am: 01.02.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • BSG zum Schutz des ungeborenen Kindes - Kasse muss nicht zuge­las­sene Arznei nur im Not­fall bezahlen
  • Keine Maskenpflicht im Fernverkehr mehr - Busch­mann für Ende aller Corona-Maß­nahmen
  • OVG zum Betretungs- und Aufenthaltsverbot - Lüt­ze­rath darf geräumt werden
  • Rezension "Freiheit oder Leben" - Die Pan­demie als Stress­test für die Kli­ma­krise
  • Eilantrag beim OVG Berlin-Brandenburg - Ent­schei­dung über Zukunft von inhaf­tierter Rich­terin in Kürze erwartet
  • Rechtsgebiete
    • Verwaltungsrecht
  • Themen
    • Arzneimittel
    • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Gesundheit
    • Medizin
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
TopJOBS
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Voll­ju­ris­tin bzw. Voll­ju­rist (w/m/d)

Bundeskartellamt , Bonn

(Se­nior) St­ra­te­gic Pro­ject Ma­na­ger / PMO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Stu­den­ti­scher Mit­ar­bei­ter - LTO Pro­dukt­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Bun­des­weit

Re­fe­ren­dar / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Stand­ort Ham­burg

Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter PartG , Ham­burg

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als Kun­den­be­ra­ter (m/w/d) - Soft­wa­re- und Pro­zess­be­ra­tung...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin und 1 wei­te­re

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ham­burg

Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Dres­den und 4 wei­te­re

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fachanwaltslehrgang Sozialrecht im Fernstudium/online

01.02.2023

Update Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

01.02.2023

Podiumsdiskussion - Klimaschutz durch zivilen Ungehorsam? Rechtspolitische Gespräche

01.02.2023

Sustainable Governance – Wie der Mittelstand nachhaltig wird | ESG Academy23

02.02.2023

Rechtsprechungs­report: Energierecht

02.02.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH