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OVG Koblenz zu Rundfunkbeitrag: Euro­pa­recht­lich unbe­denk­lich

08.03.2018

Rundfunkbeitrag

© Marek Gottschalk - stock.adobe.com

Vor dem OVG Rheinland-Pfalz ist ein weiterer Versuch, den Rundfunkbeitrag zu stoppen, gescheitert. Die Richter entschieden, dass die Beitragserhebung mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

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Der Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz mit EU-Recht vereinbar (Beschl. V. 01.03.2018, Az. 7 A 11938/17.OVG). Das teilte das Gericht am Mittwoch in Koblenz mit. Geklagt hatte ein Mann aus Trier, der sich gegen die Erhebung der Beiträge durch den Südwestrundfunk (SWR) gewandt hatte.

Entgegen der Auffassung des Klägers, der eine ungerechtfertigte Privilegierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Vergleich zu den Angeboten privater Dritter rügte, stehe die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Rli. 2010/13/EU) der Rundfunkbeitragserhebung nicht entgegen. Vielmehr mache ein Erwägungsgrund der genannten Richtlinie deutlich, dass das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Anbietern gesehen werde, entschied das Gericht.

Mit dem unionsrechtlich anerkannten dualen Rundfunksystem sei zwangläufig eine unterschiedliche Finanzierung verbunden, so die Koblenzer Richter weiter. Während private Anbieter mit Werbung den von ihnen veranstalteten Rundfunk finanzierten, seien die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bei denen die Werbung deutlich beschränkt sei, auf Abgabeneinnahmen angewiesen.

acr/LTO-Redaktion

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OVG Koblenz zu Rundfunkbeitrag: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27385 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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