Druckversion
Dienstag, 16.12.2025, 09:22 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-rheinland-pfalz-7a1098823ovg-praeventive-sicherstellung-motorrad-illegales-strassenrennen-gefahrenprognose
Fenster schließen
Artikel drucken
55091

OVG zur präventiven Sicherstellung bei Verkehrsdelikten: Polizei durfte Motorrad nicht ein­kas­sieren

06.08.2024

Motorradfahrer im Stadtverkehr (Symbolbild)

Das OVG war nicht davon überzeugt, dass von dem Motorradfahrer eine gegenwärtige Gefahr ausging. Foto: Stavros's son/Adobe.stock.com

Die Polizei hielt einen Motorradfahrer für einen gefährlichen Verkehrssünder und stellte präventiv sein Fahrzeug sicher. Das OVG entschied jedoch: Die Voraussetzungen dafür, dass die Polizei ein Fahrzeug einkassieren darf, sind sehr hoch.

Anzeige

Grundsätzlich darf die Polizei Gegenstände auch präventiv sicherstellen, wenn nur so eine gegenwärtige Gefahr abgewendet werden kann. An die Gefahrenprognose sind aber hohe Anforderungen zu stellen. Bloße Verdachtsmomente oder Vermutung genügen nicht. So ist auch der reine Verdacht, ein Motorradfahrer könnte in Zukunft an illegalen Straßenrennen teilnehmen, nicht ausreichend, um die präventive Sicherstellung seines Fahrzeugs zu rechtfertigen, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden (Urt. v. 30.04.2024, Az. 7 A 10988/23.OVG).

Im Februar 2022 hatten Polizeibeamte beobachtet, wie zwei Motorradfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit über eine Ampel fuhren. Etwa 80 bis 100 Kilometer pro Stunde müsste der Tacho angezeigt haben, so schätzten die Beamten. Die Motorräder seien an ihnen förmlich "vorbeigeschossen". Dabei waren dort nur 50 Kilometer pro Stunde erlaubt. Nach Einschätzung der zwei Beamten lag damit ein illegales Straßenrennen gemäß § 315d Strafgesetzbuch (StGB) vor.

Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen einen der Fahrer zwei Jahre zuvor schon einmal ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines illegalen Straßenrennens lief. Sie stellten sein Motorrad daher nach § 22 Nr. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG) zur Gefahrenabwehr präventiv sicher. 

Der Motorradfahrer hatte gegen die Sicherstellung Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße eingelegt – ohne Erfolg. Das VG war überzeugt, die Polizisten seien zu Recht zu dem Schluss gekommen, dass von dem jungen Mann eine gegenwärtige Gefahr ausgehe, die die Sicherstellung seines Motorrads rechtfertige.

Verkehrskontrolle hinterlässt bei den Kontrollierten Eindruck

Das OVG Rheinland-Pfalz ließ sich von der Argumentation der Vorinstanz jedoch nicht überzeugen. Selbst wenn das von den Polizisten beobachtete Verhalten den Tatbestand des § 315d StGB erfüllen sollte, sei die dadurch entstandene Gefahr durch die Verkehrskontrolle bereits gebannt gewesen. Tatsächliche Anhaltspunkte, dass der Motorradfahrer in Zukunft erneut an illegalen Straßenrennen teilnehmen oder in sonstiger Weise den Straßenverkehr gefährden werde, hätten darüber hinaus nicht vorgelegen, so das OVG. Somit entfalle auch die Grundlage für eine präventive Sicherstellung des motorisierten Zweirads.

Das OVG stellte zudem klar, dass grundsätzlich davon ausgegangen werden muss, Verkehrsteilnehmer ließen sich von Maßnahmen durch die Polizei von erneuten Regelverstößen abhalten. Die Prognose, dass jemand tatsächlich uneinsichtig sein werde, müsse durch besondere Umstände im Einzelfall dargelegt werden. Solche Umstände lagen in diesem Fall allerdings nicht vor, so das OVG. Weder sei der Motorradfahrer etwa alkoholisiert gewesen, noch habe er sich den Anweisungen der Polizisten während der Kontrolle widersetzt.

Hochmotorisiertes Motorrad lädt nicht automatisch zu Straßenverkehrsdelikten ein

Auch die bloße Tatsache, dass der Mann mit einem "durchaus hochmotorisiertem" Fahrzeug unterwegs war, wie einer der Polizeibeamten später formulierte, lasse nicht darauf schließen, er werde dieses zur Begehung von weiteren Straßenverkehrsdelikten nutzen, so das OVG. Das VG Neustadt hatte noch ausgeführt, die Polizisten hätten davon ausgehen dürfen, dass das Motorrad den Fahrer in dieser Form zu weiteren Delikten geradezu einlade.

Dass in der Vergangenheit schon einmal ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines illegalen Straßenrennens gegen ihn lief, ändere an der Gefahrenprognose ebenfalls nichts, betonte das OVG. Der Anfangsverdacht einer Straftat genüge regelmäßig nicht, um anzunehmen, dass es ohne die Sicherstellung zeitnah mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu weiteren illegalen Straßenrennen oder anderen Straßenverkehrsdelikten komme. "Die Sicherstellung nach § 22 Nr. 1 POG ist weder ein Mittel der Gefahrenvorsorge, noch ermächtigt sie zur repressiven, der Sanktionierung des Beschuldigten eines Straßenverkehrsdelikts dienenden Wegnahme von Fahrzeugen", heißt es dazu in dem Urteil des OVG.

Die Sicherstellung des Motorrads sei insofern von Anfang an rechtswidrig gewesen. Die Polizei muss das Fahrzeug daher an den Motorradfahrer herausgeben. Ein gegen den Fahrer eingeleitetes Strafverfahren ist zwischenzeitlich nach § 153a Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden.

lmb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG zur präventiven Sicherstellung bei Verkehrsdelikten: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55091 (abgerufen am: 17.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Gefahrenabwehr
    • Polizei
    • Straßenverkehr
    • Verkehrssicherheit
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Demonstrierende fordern im Juni 2019 vor dem georgischen Parlamentsgebäude den Rücktritt von Innenminister Giorgi Gakharia und Parlamentspräsident Irakly Kobakhidze. 11.12.2025
Polizei

Gewaltsame Auflösung der georgischen Proteste:

EGMR hält Poli­zei­ein­satz für unmen­sch­liche Behand­lung

2019 löste die georgische Polizei eine 12.000-Mann-Demo gewaltsam auf. Nun traf der EGMR eine Grundsatzentscheidung. Gummigeschosse auf Demonstranten abzufeuern, sei nicht ohne Vorwarnung zulässig. Auch Journalisten müssen geschützt werden.

Artikel lesen
IT-Forensik der Polizei 10.12.2025
Strafverteidiger, StV

Datenspeicherungen nach Strafverfahren:

Was tun gegen die poli­zei­liche Sam­melwut?

Die meisten Beschuldigten gehen davon aus, dass ihnen mit dem Abschluss des Strafverfahrens auch alle Konsequenzen bekannt sind. Nur wenige wissen, dass ihre Daten auch in Polizeidatenbanken abgespeichert werden. Anna Luczak erläutert.

Artikel lesen
Polizeieinsatz in Berlin in Silvesternacht 2024/25 05.12.2025
Nachrichten

Innenminister uneinig über Böllerverbot:

2 Mil­lionen Unter­schriften, viel Dis­kus­sion – aber kein Beschluss

Neben Umwelt- und Tierschutzaspekten ist es vor allem auch die Sicherheit von Einsatzkräften, die für ein Böllerverbot an Silvester spricht. Auf der Innenministerkonferenz kam es jedoch wieder mal zu keiner Einigung.

Artikel lesen
Stefanie Hubig (SPD) 02.12.2025
Straßenverkehr

Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig:

Kfz-Hal­ter­haf­tung soll auch für E-Scooter gelten

Es war schon lange gefordert worden, nun geht die Bundesjustizministerin es an: E-Scooter sollen haftungsrechtlich wie andere Kfz behandelt werden, damit Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Das betrifft Halter- und Fahrerhaftung.

Artikel lesen
Eine Frau beantwortet eine Frage der theoretischen Prüfung des Führerscheins. 27.11.2025
Verkehrssicherheit

OVG Lüneburg zur theoretischen Führerscheinprüfung:

Bei Täu­schung ist der Lappen sofort weg

Absolviert man die Theorieprüfung nicht selbst, gilt sie als nicht bestanden – egal, wie viele Jahre man danach unfallfrei fährt. Eine "zweite Chance", seine Fahrkünste nachzuweisen, hat man dann auch nicht, so das OVG Lüneburg.

Artikel lesen
Nach der Auflösung des Palästina-Kongresses am 12.04.2024 spricht ein Polizeibeamter in dem Veranstaltungsraum einen Teilnehmer an. 26.11.2025
Versammlungen

VG Berlin sieht Ermessensfehler:

Auflö­sung des "Paläs­tina-Kon­gresses" war rechts­widrig

So problematisch die einzelnen Redner auf dem "Palästina-Kongress 2024" auch waren: Die Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Nicht nur die Berliner Polizei handelte rechtswidrig.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Voll­ju­rist*in­nen (w/m/d)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Re­fe­ren­tin­nen / Re­fe­ren­ten (Voll­ju­ris­tin­nen / Voll­ju­ris­ten) (m/w/d)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (LL.B., EjP)

17.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im privaten Baurecht und Bauprozessrecht (5 Zeitstunden)

17.12.2025

Aktuelles Wohn- und Gewerberaummietrecht 2025 komplett - Jahresrückblick BGH und Instanzgerichte

17.12.2025

Logo von Fieldfisher
Arbitration 101 – Schiedsverfahren verstehen, gestalten und strategisch nutzen

17.12.2025

GmbH-Steuer-Highlights 2025/2026

18.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH