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OVG Rheinland-Pfalz zu pensionierter Lehrerin: Ruhe­ge­halt wegen Reichs­bürger-Äuße­rungen aber­kannt

23.03.2022

Eine frau stapelt Geldmünzen

In den von der Ruhestandsbeamtin getätigten Äußerungen komme geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck, so das OVG. Foto: Pixel-Shot - stock.adobe.com

Eine pensionierte Lehrerin machte sich öffentlich Gedankengut der Reichsbürger zu eigen. Damit verstößt sie nach Ansicht des OVG gegen ihre Treuepflicht zum Staat, der ihr deshalb das Ruhegehalt entziehen dürfe.

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Einer pensionierten Beamtin, die sich das Gedankengut von Reichsbürgern aneignet und aktiv nach außen trägt, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Rheinland-Pfalz entschieden (Urt. v. 11.03.2022, Az. 3 A 10615/21.OVG).

Die ehemalige Beamtin stand bis zur Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2006 als Lehrerin im Dienst des klagenden Landes Rheinlad-Pfalz. Etwa zehn Jahre später tätigte sie in von ihr veröffentlichten Büchern und in mehreren Schreiben an Behörden Äußerungen, wegen derer das Land Disziplinarklage erhob. So sei in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland mehrfach von einem "Scheinstaat" bzw. "Nichtstaat" und von einem "Unternehmen mit Firmenstrukturen" die Rede. Außerdem habe sie einen ehemaligen Bundespräsidenten als "Geschäftsführer" und das demokratische Wahlsystem als "Partei-Wahldiktatur" bezeichnet. Die Verfassungsordnung habe sie als "ungültig" abgelehnt.

Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts (VG) Trier hat der Frau nun das Ruhegehalt aberkannt, weil sie sich im Ruhestand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt habe. Dabei könne dahinstehen, ob sie der sog. Reichsbürgerbewegung wirklich angehöre, da die ihr vorgehaltenen Äußerungen jedenfalls szenetypisch und inhaltlich gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.

Gegen diese Entscheidung zog die Frau vor das OVG. Sie machte unter anderem geltend, sie habe die Äußerungen als Wissenschaftlerin und "kritische Demokratin" getätigt. Das OVG sah das aber nicht so und wies die Berufung zurück. In den von der Ruhestandsbeamtin getätigten Äußerungen komme geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck. Durch die Ablehnung der Verfassungsordnung als "ungültig" habe sie gegen ihre Treuepflicht verstoßen, die – auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus – einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums darstelle. Die schwerwiegende Verletzung dieser Pflicht durch Herabsetzung und Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen.

pdi/LTO-Redaktion

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OVG Rheinland-Pfalz zu pensionierter Lehrerin: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47919 (abgerufen am: 13.07.2026 )

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