2/2: Pretzell: freiwillig verzichtet, um sich Politik zu widmen
Gegenüber LTO hält Pretzell über seinen Anwalt Brennecke dennoch daran fest, dass er deshalb keine Rechtsanwaltszulassung mehr habe, weil er diese freiwillig bei der Rechtsanwaltskammer zurückgegeben habe, nachdem er keine weitere anwaltliche Tätigkeit auszuüben gedachte.
"Unser Mandant hatte sich dafür entschlossen, keine weitere anwaltliche Tätigkeit mehr auszuüben, da er sich in Vollzeit der Politik widmen wollte", so Brennecke gegenüber LTO. Die Rückgabe der Anwaltszulassung sei in einem solchen Fall sinnvoll, "weil eine – dann nutzlose – Rechtsanwaltszulassung für den Zulassungsinhaber insbesondere mit Auflagen und Kosten verbunden sei, da man z.B. Kammerbeiträge zahlen und eine mit nicht unerheblichen Kosten einhergehende – und dann nutzlose – Berufshaftpflichtversicherung unterhalten muss".
"Falsch ist Ihre Unterstellung", heißt es weiter, "dass unser Mandant auf Grund einer Eintragung ins Vollstreckungsregister oder aus sonstigen Gründen in Vermögensverfall geraten sei. Falsch ist daher auch Ihre Spekulation, dass unser Mandant mit dem Verzicht auf seine Zulassung einem Widerruf der Kammer wegen Vermögensverfalls zuvorkommen wollte. Denn ein solcher Vermögensverfall bestand zu keinem Zeitpunkt."
Die Fakten: Verzicht nach Erhalt des Widerrufs
Mit den von der Anwaltskammer Hamm gegenüber LTO dargestellten zeitlichen Abläufen ist diese Erklärung kaum in Einklang zu bringen. Mit Schreiben vom 20. April 2015, und laut Peitscher "nach weiteren Recherchen über die Vermögensverhältnisse des Herrn Pretzell bei den zuständigen Stellen" widerrief die BRAK dessen Rechtsanwaltszulassung.
Der per PZU versandte Widerrufs-Bescheid habe allerdings in Deutschland nicht zugestellt werden können, weil der Adressat nach Angaben der Post nach Brüssel verzogen sei, heißt es in dem Schreiben an LTO. Der im Anschluss dorthin per Einschreiben mit Rückschein zugestellte Bescheid sei nicht abgeholt worden und am 26. Mai zurück zur RAK in Hamm gekommen.
Nach mehreren erfolglosen Versuchen habe man Pretzell dann telefonisch erreicht, der habe seine Adresse in Brüssel bestätigt. Am 27. Mai versandte die RAK den Widerruf der Zulassung erneut per Einschreiben mit Rückschein, er wurde Pretzell am 5. Juni 2015 zugestellt. Mit Faxschreiben vom 2. Juli habe dieser dann auf seine Rechte aus der Zulassung ebenso wie darauf verzichtet, Rechtsmittel einzulegen. Aufgrund dieser Erklärung widerrief die RAK per Fax mit Empfangsbekenntnis seine Zulassung am 3. Juli, wirksam geworden am 5. Juli 2015, als der 43-Jährige den Empfang bestätigte.
Nach Angaben der RAK Hamm hat Marcus Pretzell bis heute keinen neuen Antrag auf Zulassung gestellt. Diese werde, so Geschäftsführer Peitscher auf Nachfrage, auf Antrag unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 BRAO erteilt, wenn ein Vermögensverfall nicht (mehr) vorliegt.
Pia Lorenz, RAK Hamm muss Auskunft erteilen: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22941 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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