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VGH Mannheim und OVG Münster: Wei­tere Eil­an­träge gegen Betriebs­sch­lie­ßungen abge­lehnt

06.11.2020

"Geschlossen"-Schild

Axel Bueckert - stock.adobe.com

Auch in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg haben die Gerichte Eilanträge gegen die Corona-bedingten Betriebsschließungen abgelehnt. Diese seien voraussichtlich verhältnismäßig.

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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am Freitag sechs Eilanträge gegen die Schließung von Betrieben infolge des neuen Lockdowns abgelehnt (Beschl. v. 06.11.2020, Az. 1 S 3388/20 u.a.). Der 1. Senat hält Ungleichbehandlungen von Betrieben bei diffusem Infektionsgeschehen für zulässig, weil manche wie etwa Lebensmittelläden der Aufrechterhaltung des Gemeinwohls dienten, andere hingegen nicht. Auch Abweichungen etwa für Schulen seien pädagogisch - wenn auch nicht infektionsschutzrechtlich - zu begründen.

Das Grundrecht auf Berufsfreiheit werde durch die Corona-Verordnung zwar verletzt und die Betriebe erlitten gewaltige Nachteile, erkannte der VGH. Doch angesichts der geplanten Entschädigungsleistungen des Bundes seien solche tiefen Einschnitte verhältnismäßig. Zu den Antragstellern gehörten ein Fitnessstudio, ein Hotel und ein Berufsmusiker.

Fitnessstudios in Nordrhein-Westfalen müssen im November ebenfalls geschlossen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW wies ebenfalls am Freitag in Münster einen Eilantrag ab, den Vollzug der aktuellen Corona-Verordnung vorläufig auszusetzen (Beschl. v. 06.11.2020, Az. 13 B 1657/20.NE). Zwar sei offen, ob die infektionsschutzrechtliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage für die erneuten Schließungen dem Parlamentsvorbehalt genüge. Dies müsse gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren geprüft werden. Davon abgesehen seien die Schließungen aber voraussichtlich verhältnismäßig, entschied das Gericht.

Das Gericht entschied im Fall einer Fitnessstudiokette, die in Köln und Umgebung elf Studios betreibt. Die angegriffene Regelung der Corona-Schutzverordnung verbietet Freizeit- und Amateursport unter anderem in Fitnessstudios bis zum 30. November. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Es ist die erste Entscheidung in NRW, in der es um die Rechtmäßigkeit der seit Montag verschärften Regeln geht.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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VGH Mannheim und OVG Münster: Weitere Eilanträge gegen Betriebsschließungen abgelehnt . In: Legal Tribune Online, 06.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43353/ (abgerufen am: 29.06.2022 )

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