In Nordrhein-Westfalen sind Fahrverbote in weiteren Städten abgewendet. Land und Deutsche Umwelthilfe einigten sich jetzt in weiteren sieben Streitfällen. Offen sind noch Entscheidungen zu Köln, Aachen und Düsseldorf.
Drohende Fahrverbote für sieben weitere Städte in Nordrhein-Westfalen sind vorerst vom Tisch. Das teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Wetfalen in Münster am Freitag mit. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Land hätten sich dazu bei Schlichtungsgesprächen für die Städte Hagen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Düren, Paderborn, Bochum und Bielefeld am 11. und 12. Februar auf unterschiedliche Maßnahmenpakete geeinigt.
Zu den Umweltschutzauflagen zählen Tempo 30 auf bestimmten Straßenabschnitten oder Lkw-Fahrverbote für die betroffenen Orte. Zum Ergebnis hatten die Gesprächspartner, unter anderem Vertreter der Städte und NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU), vom Zeitpunkt der Schlichtungsgespräche bis zu diesem Freitag Stillschweigen vereinbart.
"Es ist uns in enger Zusammenarbeit mit den Städten gelungen, ein Bündel sehr anspruchsvoller Maßnahmen zu erarbeiten, die die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen. Fahrverbote für Diesel-Pkw sind auch in diesen Städten vom Tisch", sagte Heinen-Esser am Freitag laut Mitteilung.
Mehrstufige Maßnahmenpakete für sieben Städte
Pkw-Fahrverbote - zumeist für ältere Dieselfahrzeuge - drohen, wenn an den Messstellen der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten wird. Die Bezirksregierungen stellen Luftreinhaltepläne auf, um die Einhaltung der Höchstgrenzen zu erreichen. Der DUH gehen die angeordneten Maßnahmen oft nicht weit genug.
Für alle strittigen Städte vereinbarten die Parteien jetzt mehrstufige Maßnahmenpakete. So soll in Bielefeld der zentrale Jahnplatz umgestaltet werden, um weniger motorisierten Verkehr durch die Innenstadt zu führen. Für Autos gibt es dann pro Richtung nur noch einen Fahrstreifen. In Bochum gilt auf der Herner Straße bereits seit 2018 Tempo 30. Das soll jetzt stärker überwacht werden. Düren muss auf der Euskirchener Straße Tempo 30 und ein Lkw-Fahrverbot einführen, bis die Ortsumgehung B 56n Ende 2020 fertiggestellt ist. "Mit der erreichten Vereinbarung bin ich sehr zufrieden", erklärte der Dürener Bürgermeister Paul Larue (CDU) in einer Mitteilung.
Gelsenkirchen hat bereits 2019 auf der Kurt-Schumacher-Straße ein Fahrverbot für Lastwagen über 3,5 Tonnen eingeführt. Hagen muss eine Busspur und Tempo 30 auf dem Märkischen Ring einführen. In Oberhausen gilt seit Anfang 2020 ein ganztägiges Fahrverbot für Lastwagen auf der Mülheimer Straße, dass mit zwei Messanlagen kontrolliert wird. Paderborn muss sich darum kümmern, dass nicht nur die eigenen Linienbusse die Abgasnorm Euro VI einhalten, auch die Subunternehmer, die Linien für die Stadt übernehmen, müssen nachrüsten. Alle Städte müssen die Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und für Radfahrer verbessern.
NRW-Umweltministerium: Grenzwerte an 112 von 128 Messstellen eingehalten
"Ähnlich wie in den bisherigen Verfahren zu Bonn, Dortmund und Essen sind Vergleiche gelungen, die endlich rechtmäßige Zustände schaffen. Mehrstufige Maßnahmen und kontinuierliche Kontrollen an verschiedenen Messpunkten geben allen Seiten Transparenz und Handlungssicherheit", sagte Remo Klinger für die DUH zu dem Schlichtungsergebnis.
Die Verhandlungen zu Wuppertal wurden auf den 10. März vertagt. Hier gab es noch Berechnungsbedarf auf dem Weg zu einer möglichen Einigung. Erfolgreich waren zuletzt bereits Schlichtungen für Essen, Dortmund und Bonn. Nach Urteilen des OVG zu drohenden Fahrverboten in Köln und Aachen hat das Land Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Noch offen ist, wann das OVG in Münster über den Luftreinhalteplan für Düsseldorf entscheidet.
Nach Angaben des NRW-Umweltministeriums wurden die Grenzwerte im vergangenen Jahr an 112 von 128 der Messstellen des Landes eingehalten. In acht Kommunen lagen die Werte an einzelnen Punkten noch über dem Grenzwert, 2018 war dies noch in 25 Städten der Fall, 2017 in 27.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Vergleiche am OVG in Münster: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40559 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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