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OVG Münster zum Fotografierverbot: Kölner Oper siegt gegen Bildzeitung

13.03.2013

Die Oper hat einem Fotografen der Bildzeitung zurecht verboten, Aufnahmen von der Premiere von "Samson und Dalila" zu machen. Das bestätigte am Mittwoch das OVG in zweiter Instanz.

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Die Stadt Köln als Trägerin der Oper Köln, hat den Rechtsstreit gegen den Axel-Springer-Verlag, der die Bildzeitung herausgibt, gewonnen. Bei der Premiere des Stücks "Simon und Dalila" im Jahr 2009 sei einem Fotografen der Zeitung zurecht verboten worden, Fotos zu schießen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (Urt. v. 13.03.2013, Az. 5 A 1293/11).

Die Oper sei zwar verpflichtet, der Presse Auskünfte zu erteilen. Sie dürfte jedoch selbst darüber entscheiden, in welcher Art und Weise sie dies tue. Die Kölner Oper hatte der Bildzeitung damals eigene Fotos angeboten. Ein Recht, eigene Bilder zu machen, lasse sich weder aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch noch aus dem Grundgesetz herleiten.

Das besagte Stück war wegen seiner Gewaltszenen in die Schlagzeilen geraten. Mehrere Sängerinnen und Sänger hatten sich angesichts grausamer Gewaltszenen krank gemeldet. Bei der Premiere der Aufführung hatte die Oper ein allgemeines Fotografierverbot verhängt. Dadurch sollten die privaten Rechte der Darsteller geschützt werden. Das OVG beanstandete diese Maßnahme ebensowenig wie in erster Instanz das Verwaltungsgericht (VG) Köln. Journalisten dürften denselben Verhaltensregeln unterworfen werden wie alle anderen Besucher, so die Münsteraner Richter.

dpa/una/LTO-Redaktion

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OVG Münster zum Fotografierverbot: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8318 (abgerufen am: 21.05.2026 )

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