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OVG Münster zu gefloppter Uni-Party: Ex-AStA-Vor­stand haftet für miese Finanz­pla­nung

26.01.2016

Die Party ist aus

© Nagel's Blickwinkel - Fotolia.com

Culcha Candela und Juli auf einer Mensaparty - allein die Gage für die prominenten Bands überstieg fast das Budget der Ruhr-Universität Bochum für das Unifest im Jahr 2007. Nun muss der damalige AStA-Vorstand 88.000 Euro zahlen. 

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Die ehemaligen AStA-Vorstandsmitglieder der Ruhr-Universität Bochum müssen für massive Verluste durch die fehlkallkulierte Mensa-Party aus dem Jahr 2007 haften. Dies hat der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-West­falen (NRW) am Dienstag entschieden und damit die erstinstanzliche Ent­scheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen dem Grunde nach bestätigt (Urt. v. 26.01.2016, Az. 15 A 333/14).

Die klagende Studierendenschaft der Ruhr-Uni hatte von den beklagten Ex-AStA-Mitgliedern, die im Haushaltsjahr 2007/2008 Vorsitzender beziehungsweise Finanzreferent des AStA waren, Schadensersatz wegen wirtschaftlicher Verluste im Zusammenhang mit der Aus­richtung einer Mensa-Party im Dezember 2007 verlangt. Bei dieser defizitär verlaufe­nen Veranstaltung waren der Studierendenschaft Verluste von über 220.000 Euro entstanden.

Das VG Gelsenkirchen hatte den geltend gemachten Schadensersatzanspruch im Umfang von ca. 176.000 Euro als begründet angese­hen. Diese Einschätzung hat der 15. Senat dem Grunde nach geteilt, die noch strei­tige Schadensersatzsumme jedoch auf die Hälfte reduziert.

Culcha Candela und Juli: Gagen bis 50.000 Euro

Nach Ansicht des OVG haben die Ex-AStA-Mitglieder bei der Ausrichtung der Mensa-Party zwar eine Reihe ihnen obliegender haushalts­rechtlicher Pflichten in grob fahrlässiger Weise verletzt. So hätten sie insbesondere einen auf die Finanzierung der Feier ausgerichteten Nachtragshaushalt in das Stu­dierendenparlament eingebracht, dem keine sorgfältige Kostenschät­zung zugrunde gelegen habe.

Eine solche hätten sie aber schon deshalb vornehmen müssen, weil die Mensa-Party den bisher üblichen Rahmen um ein Vielfaches überschritten habe und keine wirtschaftlichen Erfahrungswerte vorge­legen hätten.

Allein die Gagen der für die Party engagierten prominenten Bands hätten für sich genommen den im Nachtragshaushalt um 140.000 Euro erhöhten Rahmen des Ausgabentitels, der für Veranstaltungen zur Verfügung steht, nahezu ausgeschöpft. Popgrößen wie Culcha Candela oder Juli wurden für Gagen von bis zu 50.000 Euro engagiert - allerdings hatten die Veranstalter keinen guten Plan dafür, wie die hohen Ausgaben gegenfinanziert werden sollten. So lagen den erhofften Einnahmen Besucherzahlen zugrunde, die aus Brandschutzgründen gar nicht zu realisieren gewesen wären.

Allerdings sei der Schadensersatzanspruch der Studierendenschaft wegen eines Mitverschuldens des Studierendenparlaments um die Hälfte zu reduzieren, so das OVG.  Dieses sei als oberstes Beschlussorgan der Studierendenschaft am fehlerhaften Zustandekommen des Nachtragshaushalts ebenso beteiligt gewesen wie der AStA-Vorstand und habe den Haushalt letztverantwortlich festgestellt. Diesen Verursachungsbeitrag des Studierendenparlaments müsse sich die Studierendenschaft an­spruchsmindernd anrechnen lassen.

ms/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

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OVG Münster zu gefloppter Uni-Party: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18274 (abgerufen am: 10.07.2026 )

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