Druckversion
Samstag, 10.10.2026, 01:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-nrw-beschluss-6b733-15-kein-referendariat-fuer-vorbestraften
Fenster schließen
Artikel drucken
16601

OVG NRW zu vorbestraftem Juristen: Des Re­fe­ren­da­ri­ats "nicht würdig"

13.08.2015

Zugemauerte Türe

© Brian Jackson - fotolia.com

Ein mehrfach vorbestrafter Rechtsradikaler wird nicht zum Referendariat zugelassen. Wer bereits schwer gegen das Recht verstoßen hat, ist nicht mehr würdig, seiner Verwirklichung zu dienen, so das OVG Münster.

Anzeige

Ein mehrfach vorbestrafter, rechtsradikaler Jurist ist "nicht würdig" im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 1 Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW, in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) bestätigte damit im vorläufigen Rechtsschutz die Entscheidung des Landes NRW, ihn nicht zum Referendariat im Bezirk des Oberlandesgericht (OLG) Hamm zuzulassen (Beschl. v. 12.08.2015, Az. 6 B 733/15).

Der abgelehnte Bewerber ist Mitglied im Bundes- und Landesvorstand der Partei "Die Rechte" sowie der mittlerweile verbotenen "Kameradschaft Hamm". Er ist in der Zeit von 2004 bis 2015 insgesamt zehn Mal strafrechtlich verurteilt worden, unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, mehrfacher Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Vorstrafen begründen Unwürdigkeit, Volljurist zu werden

Ein Bewerber müsse die Erwartung rechtfertigen, er werde dem Berufsbild eines Volljuristen auch von seiner Persönlichkeit her im Verlauf der Ausbildungszeit gerecht, so die Münsteraner Verwaltungsrichter. Der Vorbereitungsdienst diene der Ausbildung zu Berufen, deren wesentlicher Inhalt die Verwirklichung des Rechts sei. Vor diesem Hintergrund fehle es an der Würdigkeit, wenn der Bewerber schwer gegen das Recht verstoßen habe. Denn bereits während des Vorbereitungsdienstes müssten mitunter eigenverantwortlich Aufgaben für die ausbildenden Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Rechtsanwälte wahrgenommen werden.

Diesen Anforderungen werde der mehrfach vorbestrafte Antragsteller nicht gerecht. Zwar blieben seine Verurteilungen sämtlich unter dem im Regelbeispiel des § 30 Abs. 4 Nr. 1 Halbsatz 2 JAG NRW genannten Strafmaß von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Die Summe, die Bandbreite sowie die Qualität der über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren begangenen Straftaten bzw. erfolgten strafrechtlichen Verurteilungen begründeten aber die Unwürdigkeit des Antragstellers.

Auch die durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gewährleistete freie Wahl der Ausbildungsstätte ändere daran nichts. Denn der juristische Vorbereitungsdienst sei, auch wenn er außerhalb des Beamtenverhältnisses erfolge, nicht völlig unbeschränkt zugänglich, sondern könne im Interesse einer geordneten Rechtspflege, der als überragendes Gemeinschaftsgut besondere Bedeutung zukomme, von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, die in der Person des Bewerbers begründet liegen.

Der Beschluss des OVG Münster ist unanfechtbar.

age/ahe/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG NRW zu vorbestraftem Juristen: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16601 (abgerufen am: 10.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Rechtsextremismus
    • Referendariat
    • Straftaten
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Bahn-Mitarbeiter und Bundespolizisten gedenken des bei nach einem Angriff verstorbenen Zugbegleiters aus Rheinland-Pfalz, 04.02.2026. 09.10.2026
Straftaten

Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz des Gemeinwesens:

Sind manche Berufe wich­tiger als andere?

Die Bundesregierung plant eine erneute Verschärfung des Strafrechts. Nicht zum ersten Mal sollen bestimmte Berufsgruppen dabei besonders geschützt werden. Ist diese Sonderbehandlung richtig? Christian Rühs hat Zweifel.

Artikel lesen
Eine Reihe Autos in einer Tiefgarage 09.10.2026
Waffen

BGH zum Waffenstrafrecht:

Schlag­ring auch in Hand­schuh­fach straf­bares "Führen" einer Waffe

Ein Schlagring im Handschuhfach, das Auto in einer Tiefgarage abgeschlossen und nur für Hausbewohner zugänglich: Und trotzdem wurde ein Mann wegen des “Führens” einer Waffe verurteilt. Zu Recht, meint jetzt der BGH.

Artikel lesen
Zwei Männer umarmen sich, während im Hintergrund weitere Personen applaudieren. Rechts im Bild ist ein dritter Mann zu sehen. 06.10.2026
AfD

Wahl von Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt:

Selbst die Radi­kalsten in der AfD sind mehr­heits­fähig

Erstmals stellt die AfD mit Tobias Rausch in Sachsen-Anhalt einen Landtagspräsidenten. Doch ein richtig schwarzer Tag für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wurde der Tag erst bei der zweiten Wahl, kommentiert Felix W. Zimmermann. 

Artikel lesen
Stephan Hensel (r), Ex-Mann von C. Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, sitzt im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht neben Philip von der Meden, Verteidiger von Hensel. 06.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 80:

"Per­ver­tie­rung des deut­schen Rechts"

Am 80. Prozesstag nimmt der Prozess wieder Fahrt auf. Ex-Mann Hensel will nicht aussagen, obwohl er zuvor im Zeit-Podcast sprach. Kann Hensel trotz des Ehekriegs die Aussage verweigern? Und muss nun die Zeit-Journalistin vor Gericht aussagen?

Artikel lesen
Ansicht des Meeres, auf dem ein Blubbern aus dem Wasser zu sehen ist: In der Tiefe liegt die gesprengte Pipeline 06.10.2026
Terrorismus

Prozess um Sprengung der Nord-Stream-Pipelines:

Gaz­prom-Töchter nicht als Neben­kläger zuge­lassen

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Nebenklage der Nord-Stream-Betreiberinnen abgewiesen und klar gemacht, dass der Strafprozess nicht dazu gemacht ist, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen oder politische Aufarbeitung zu leisten.

Artikel lesen
Uta B.s Verteidiger Reinhard Daum (rechts) und seine Kollegin Gül Pinar, die den mitangeklagten Sicherheitsunternehmer P. verteidigt 02.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 79:

"Hätten Sie nicht ebenso gehan­delt?"

Eine Sonderkonstellation im Strafrecht könnte für die Block-Cousine Uta B. und ihren Mann Mark B. entscheidend werden. Ob die Argumentation ihrer Anwälte zieht? Außerdem ist Stephan Hensel erneut als Zeuge geladen – es dürfte knallen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von Landkreis Emsland
Kreis­rä­tin / Kreis­rat (m/w/d)

Landkreis Emsland, Mep­pen

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Umwelt‑ und Planungsrecht: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung

23.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Verwaltungsprozessrecht: Fehler des Verwaltungsverfahrens und deren Folgen

30.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
BauGB-Novelle 2026: "Game changer" oder bloße Randkorrekturen?

13.11.2026

§ 15 FAO - Aktuelle Rechtsprechung der Hamburgischen Verwaltungsgerichte zum Baurecht

25.11.2026, Hamburg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH