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Dienstunfähige Studienrätin erhielt 15 Jahre volle Bezüge: Zwei Dis­zi­p­li­nar­ver­fahren wegen dau­er­kranker Leh­rerin

08.09.2025

Gebäude der Bezirksregierung Düsseldorf

In der Bezirksregierung Düsseldorf laufen nun zwei Disziplinarverfahren. Foto: picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack.

Wegen einer Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, laufen nun zwei Disziplinarverfahren: Eines gegen die Lehrerin selbst, eines gegen den zuständigen Mitarbeiter in der Bezirksregierung.

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In dem Fall der dauerhaft krankgeschriebenen Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen hat die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf zwei Disziplinarverfahren eingeleitet: Eines richtet sich gegen den Sachbearbeiter, der für die Bearbeitung der Krankschreibung verantwortlich war. Das hat das NRW-Schulministerium bestätigt. Zuvor war bereits das Disziplinarverfahren gegen die Lehrerin eingeleitet worden.

Eine Studienrätin war über 15 Jahren krankheitsbedingt dienstunfähig und hatte in dieser Zeit nicht in der Schule gearbeitet. Im April 2025 ordnete ihr Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung an, um zu klären, ob sie wieder dienstfähig ist. Die Lehrerin wehrte sich und beantragte zunächst beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, vorläufig von der Untersuchungspflicht befreit zu werden. Das Gericht lehnte den Antrag ab, woraufhin die Frau Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW einlegte. Sie war der Ansicht, eine solche Untersuchung sei nach über 15 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit unverständlich und ein Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte, da es insbesondere um ihren psychischen Gesundheitszustand gehe.

Lange Krankheit reicht als Anlass für Untersuchung

Das OVG entschied jedoch, dass die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig war. Auch wenn der Dienstherr über viele Jahre untätig geblieben sei, verliere er dadurch nicht das Recht, eine Untersuchung anzuordnen. Die lange Krankheitsdauer allein reiche als Anlass aus. Es sei nicht erforderlich, weitere konkrete Gründe zu nennen. Die Lehrerin darf damit von einem Amtsarzt untersucht werden (OVG NRW, Beschl. v. 12.08.2025, Az. 6 B 724/25).

Zudem dürfe die Untersuchung auch psychiatrische Aspekte umfassen, wenn Hinweise darauf bestehen – etwa durch vorgelegte Atteste von Fachärztinnen für Psychiatrie. Das Gericht betonte, dass der Dienstherr sowohl aus Fürsorgepflicht gegenüber der Beamtin als auch im Interesse der Allgemeinheit handeln müsse. Es gehe darum sicherzustellen, dass Beamte ihre Aufgaben erfüllen können und nicht dauerhaft ohne Dienstleistung bezahlt werden.

Behördenversagen muss aufgeklärt werden

Nach der Entscheidung der Gerichte gegen die Lehrerin aus Duisburg wendet sich die Bezirksregierung nun den Abläufen in der Behörde zu: Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens der Bezirksregierung Düsseldorf gegen den zuständigen Sachbearbeiter soll aufgeklärt werden, wie es zu der dauerhaften Krankschreibung kommen konnte.

Auch gegen die Studienrätin selbst hat die Bezirksregierung ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Sollten sich Dienstvergehen herausstellen, könnten beamtenrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden – etwa die Kürzung oder Rückforderung von Bezügen.

mka/LTO-Redaktion mit Material von dpa

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Dienstunfähige Studienrätin erhielt 15 Jahre volle Bezüge: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58093 (abgerufen am: 13.10.2026 )

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