OVG NRW: Auch weiterhin Montagsfußball in Paderborn

21.03.2011

Nachbarn des Fußballstadions "Energieteam Arena" müssen Lärm während Montagsspielen des SC Paderborn dulden. Dies geht aus einem Beschluss des OVG NRW vom Montag hervor.

Die Montagsspiele der Zweiten Bundesliga seien als seltene Ereignisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung anzusehen, so die Münsteraner Richter.

Die Kläger hatten moniert, dass es anlässlich der Ligaspiele des SC Paderborn 07 an ihren Grundstücken zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen während der abendlichen Ruhezeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr, aber auch zur Nachtzeit nach 22 Uhr komme. Lautstarkes Zuschauerverhalten führe zu Überschreitungen des maßgeblichen Immissionsrichtwerts.

Diesem Einwand ist der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen (NRW) wie schon erstinstanzlich das Verwaltungsgericht Minden nicht gefolgt.

Die Verordnung privilegiere die Montagsspiele durch erhöhte Immissionsrichtwerte, so dass Richtwertüberschreitungen aufgrund des genehmigten Stadionbetriebs während der Ruhezeit nicht zu erwarten seien. Da die Baugenehmigung die Betriebszeit des Stadions für Fußballspiele mit Publikum auf 22 Uhr beschränke, sei zudem auszuschließen, dass der Richtwert für die Nachtzeit nicht eingehalten werde.

Der Beschluss der Münsteraner Richter vom 21. März 2011 (Az. 2 A 2579/09, 2 A 2580/09, 2 A 2581/09) ist unanfechtbar.

age/LTO-Redaktion

 

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OVG NRW: Auch weiterhin Montagsfußball in Paderborn . In: Legal Tribune Online, 21.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2824/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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