Druckversion
Freitag, 15.05.2026, 01:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-nrw-4a1986-22-rueckforderung-corona-soforthilfe-rechtswidrig-neue-bescheide-ueberzahlte-mittel
Fenster schließen
Artikel drucken
51348

OVG NRW zum ersten Lockdown 2020: Rück­for­de­rung von Corona-Sofort­hilfen war rechts­widrig

20.03.2023

Das Foto zeigt die Internetseite des Wirtschaftsministeriums NRW

Die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen war rechtswidrig. Das Land kann aber neue Bescheide erlassen und überzahlte Mittel zurückfordern. Bild: picture alliance/dpa | Martin Gerten

Weil es sehr schnell gehen musste, hatte das Land im Frühjahr 2020 Fehler gemacht. Das OVG NRW entschied, dass die Rückforderung von Corona-Hilfen wegen dieser Fehler rechtswidrig war. Nicht benötigte Hilfen bekommt das Land aber zurück.

Anzeige

Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Freitag entschieden, dass die Rückforderungen rechtwidrig waren und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben sind. Damit schloss sich das OVG der Sicht der Verwaltungsgerichte aus der Vorinstanz an. Das Land kann aber laut Hinweisen des Gerichts die Schlussbescheide neu erlassen und so überzahlte Beträge zurückfordern (Urt. v. 17.03.2023, Az. 4 A 1986/22 u.a.). Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Die klagenden Soforthilfeempfänger, darunter ein Steuerberater, eine Inhaberin eines Kosmetikstudios und der Betreiber eines Schnellrestaurants, hatten im Frühjahr 2020 jeweils 9.000 Euro Soforthilfen als Selbständige bzw. Unternehmer bekommen. Mit Hilfsprogrammen von Bund und Land sollte ein Zusammenbruch der Wirtschaft im ersten Lockdown verhindert werden. 

Einige Monate später verschickte das Land Schlussbescheide und forderte jeweils rund 7.000 Euro zurück. Wegen des Zeitdrucks war es zu Formulierungsfehlern gekommen - und die hätten bei den Empfängern der Bescheide zu nachvollziehbaren, falschen Erwartungen geführt, so das OVG nun. Es sei unklar geblieben, ob mit den Hilfen ausgefallener Umsatz, Zahlungsprobleme oder Unterhalt ersetzt werden sollte.

Missverständliche Formulierung geht zulasten des Landes

Gedacht waren die Mittel aus Landes- und Bundesprogrammen auf Basis von EU-Recht ausschließlich zur Milderung pandemisch bedingter finanzieller Notlagen. Damit sollten besonders Liquiditätsengpässe überbrückt werden. Das später vom Land eingeleitete Rückmeldeverfahren finde in den Bewilligungsbescheiden jedoch keine Grundlage, das OVG. Das Land hatte Angaben verlangt, die am Ende ungeeignet waren, um die richtige Fördersumme bestimmen zu können. "In welchem Umfang Fördermittel während des Bewilligungszeitraums tatsächlich im Rahmen der Zweckbindung der Förderung verwendet worden sind, konnte dort nicht angegeben werden", heißt es in der Urteilsbegründung. 

"Wenn etwas missverständlich formuliert ist, geht das zu Lasten des Landes", sagte der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen. Er hatte in der über sieben Stunden dauernden mündlichen Verhandlung sowohl Kritik am Land als auch an der Erwartungshaltung einiger Antragsteller geübt. Zwar habe das Land Formulierungsprobleme gehabt, aber jedem hätte klar sein müssen, dass zu viel gezahltes Geld zurückgezahlt werden müsse.

Dem Land billigte er zu, dass die Fehler unter hohem zeitlichen Druck entstanden seien, "im Interesse einer schnellen Hilfe". So hatte das Land widersprüchliche Angaben gemacht. Beispielsweise stimmten die Angaben im Antrag zumindest kurzzeitig nicht mit Informationsseiten des Ministeriums überein.

Soforthilfe soll Engpässe überbrücken, aber keine Umsatzausfälle kompensieren

Laut Gericht kann das Land die für Engpasskompensation verwendeten Hilfen damit nicht zurückfordern. Es sei aber berechtigt, die den Empfängern letztlich zustehende Soforthilfe in Form von neu zu erlassenden Schlussbescheiden endgültig festzusetzen und damit auf dieser neuen Grundlage die überzahlten Beträge zurückzufordern. Zwar hätten alle Empfänger darauf vertrauen können, dass sie keine Mittel zurückzahlen müssen, die berechtigterweise zur Milderung finanzieller Notlagen oder zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen verwendet worden sind. "Objektiven Empfängern der Bewilligungsbescheide musste sich aber auch aufdrängen, dass die Soforthilfe vollumfänglich nur zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden durfte, entsprechende Mittelverwendungen nachzuweisen und bei Einzelfallprüfungen zu belegen sowie nicht zweckentsprechend benötigte Mittel nachträglich zu ermitteln und zurückzuzahlen waren", so das OVG.

Einer der klagenden Unternehmer hatte in der Verhandlung wiederholt auf seine Umsatzverluste während der Pandemie hingewiesen. Laut Gericht aber gibt und gab es jedoch keine Hinweise in dem Soforthilfeverfahren, dass das Geld Umsatzfausälle ausgleichen sollte. Es gehe - und das betonte das Gericht mehrmals - einzig und allein um die Milderung von finanziellen Notlagen eines Unternehmens oder Selbständigen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

An den sieben Verwaltungsgerichten des Landes NRW sind mittlerweile rund 2.500 Klagen ähnlicher Art anhängig. Der jetzt vom OVG aufgezeigte Weg sei notwendig, sagte der Vorsitzende Richter, weil das Land mit den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nicht habe arbeiten können, diese seien unter anderem zu unterschiedlich ausgegangen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Bündnis 90/Grüne) teilte am Freitagabend mit: "Die Urteile werden zur Rechtssicherheit und -klarheit für die Verfahren in der NRW-Soforthilfe 2020 beitragen." Es sei für alle Beteiligten von großer Bedeutung, dass erstmals grundlegende Rechtsfragen der NRW-Soforthilfe geklärt wurden. "Als nächstes werden wir die vom Senat angekündigte, ausführliche Urteilsbegründung sorgfältig auswerten und die Auswirkungen prüfen", so die Ministerin.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG NRW zum ersten Lockdown 2020: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51348 (abgerufen am: 15.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Behörden
    • Coronavirus
    • Selbstständigkeit
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Ein Mann in Anzug und Krawatte lächelt vor dem Brandenburger Tor, Polizeifahrzeug im Hintergrund, symbolisiert eine politische Veranstaltung. 13.05.2026
Coronavirus

"In den Verkehr gebracht"?:

Frei­spruch in Pro­zess um nicht zuge­las­sene Corona-Imp­fung

Das Landgericht Lübeck hat den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker vom Vorwurf freigesprochen, 2021 einen nicht zugelassenen Corona-Impfstoff in den Verkehr gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.

Artikel lesen
Das Containerschiff des Unternehmens CMA CGM verlässt am 23.04.2026 den Hafen von Marseille. 06.05.2026
Trump

Straße von Hormus:

USA beenden Eskorte für Han­dels­schiffe wieder

Erst am Montag hatten die USA begonnen, Handelsschiffe aus der Straße von Hormus zu eskortieren. Nach nur einem Tag setzte Donald Trump den Einsatz wieder aus: Es habe große Fortschritte bei den Atomverhandlungen mit dem Iran gegeben.

Artikel lesen
Lars Klingbeil am 28.04.2026 bei der Klausurtagung der SPD-Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. 30.04.2026
Steuerhinterziehung

Strafbefreiende Selbstanzeige:

Warum Kling­beils Reform ihr Ziel ver­fehlt

Wer in größeren Summen Steuern hinterzogen hat, soll sich nicht mehr "freikaufen" können. Dieser Vorstoß brächte aber keinen Erfolg, sondern weniger Aufklärung und mehr verdeckte Vermögen, sagen Rainer Biesgen und Philipp J. Butler.

Artikel lesen
Eine Frau bringt einem Kind ein Instrument bei 26.04.2026
Selbstständigkeit

Referentenentwurf des BMAS zur "neuen Selbstständigkeit":

Ein bis­schen ange­s­tellt und ein bis­schen selbst­ständig

Freelancer rutschen schnell in ein Beschäftigungsverhältnis. Das möchte oft keiner der Beteiligten. Das BMAS will das über eine "neue Selbstständigkeit" lösen, wissen Marko Vraetz und Alexander Willemsen.

Artikel lesen
Blick auf ein Schiff, das während der zweiwöchigen Waffenruhe im Oman durch die Straße von Hormus fährt. 16.04.2026
Krieg

Wechselseitige Blockaden der Straße von Hormus:

Kein Durch­kommen

Die Straße von Hormus kann nicht befahren werden. Dass der Iran für eine sichere Durchfahrt "Gebühren" verlangt, ist rechtswidrig. Auf das amerikanische Vorgehen trifft das nur in Teilen zu, findet Simon Gauseweg.

Artikel lesen
"Querdenken"-Demo 2021 14.04.2026
Verfassungsschutz

"Delegitimierung des Staates":

Ver­fas­sungs­schutz schafft viel kri­ti­sierte Ext­re­mis­mus­ka­te­gorie wieder ab

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich von der erst vor fünf Jahren neu geschaffenen Kategorie "Delegitimierung des Staates" wieder verabschiedet. Was bedeutet das für die Beobachtung von Extremisten?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht / Real Es­ta­te

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln

Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te Pri­va­te Equi­ty / M&A (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter und Re­fe­ren­da­re | Cor­po­ra­te / M&A I...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von JOBE RECHTSANWÄLTE
Rechts­an­walt (m/w/d)

JOBE RECHTSANWÄLTE, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Strafrecht im Selbststudium/ online

15.05.2026

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH