OVG NRW bestätigt VG Arnsberg: Wisente bleiben vor­erst im Gatter

26.02.2025

Sie sollten Deutschlands erste wilde Wisent-Herde werden. Doch nach Scheitern des Artenschutzprojektes bleiben die Tiere eingesperrt. Naturschützer klagten dagegen, doch das OVG Nordrhein-Westfalen sieht kein Problem.

Die einst freilaufende Wisent-Herde aus Siegen-Wittgenstein muss nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster vorerst im Gatter bleiben (Beschl. v. 25.02.2025, Az. 21 B 869/24). Die Naturschutzorganisation BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) ist mit einem Eilantrag vor dem OVG auf Freilassung der Tiere gescheitert. Das OVG hat damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg bestätigt.

Der BUND habe andere effektive Rechtsschutzmöglichkeiten noch nicht ausreichend ausgeschöpft, hieß es zur Begründung. Auch sahen die Richter:innen in der Gatterhaltung keine Verstöße gegen den Artenschutz. So habe es sich weder vor der Freilassung der Tiere noch jetzt um wildlebende Wisente gehandelt, wie bereits der Bundesgerichtshof im Juli 2019 im Bezug auf diese konkrete Herde entschieden hatte. Zu wilden Tieren würden rechtmäßig gezüchtete Tiere erst, wenn sie herrenlos sind – das treffe aber auf die Wisente in diesem Artenschutzprojekt nicht zu.

Die Wisent-Herde war 2013 in einem europaweit beachteten Artenschutzprojekt im Rothaargebirge freigelassen worden – auf Grundlage eines Vertrags zwischen einem damaligen Trägerverein, dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Bezirksregierung Arnsberg. Die Herde war aber deutlich angewachsen, weit über das vorhergesehene Projektgebiet hinaus gewandert und hatte laut Waldbauern große Schäden an Bäumen verursacht.

Nach langem, lähmendem Streit und Suche nach Lösungen zeichnete sich seit Herbst 2023 keine Perspektive mehr zur Rettung des Projekts ab. Vor einem Jahr hatte der Kreis entschieden, die 40 Tiere fortan auf einer eingegatterten Fläche von rund 25 Hektar zu halten. Dagegen hatte der BUND im Eilverfahren geklagt. Die Fläche sei zu klein – es drohten Krankheiten und Parasitenbefall, so das Argument der Naturschützer:innen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

dpa/mh/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG NRW bestätigt VG Arnsberg: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56681 (abgerufen am: 19.04.2025 )

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