Ein Wuppertaler Prediger ist mit seinem Antrag auf Einbürgerung gescheitert. Zu viele Anhaltspunkte sprächen für eine Nähe zum Salafismus, urteilte das OVG. Der stehe jenseits der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Ein muslimischer Prediger aus Wuppertal muss nicht in Deutschland eingebürgert werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Berufung des Mannes am Mittwoch zurückgewiesen (Urt. v. 06.09.2017, Az. 19 A 2246/15).
Der Israeli arabischer Volkszugehörigkeit hatte geklagt, nachdem die Stadt Wuppertal seinen Einbürgerungsantrag abgelehnt hatte, da sie ihn dem extremistischen Spektrum zurechnete. Der Stadt waren Informationen der Polizei und des Verfassungsschutzes zugeleitet worden, die auf umfangreiche Aktivitäten des Klägers im salafistischen Milieu hindeuteten. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf wies die gegen die Ablehnung des Einbürgerungsantrags gerichtete Klage ab (Az. 8 K 8778/14).
Diverse Predigten des Mannes waren im Internet als Video veröffentlicht worden, von denen eine zu einem Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung geführt hatte. Dieses war später eingestellt worden.
Salafismus passt nicht zu freiheitlich-demokratischer Grundordnung
Der 19. Senat des OVG NRW bestätigte nun, dass eine Einbürgerung des Klägers ausgeschlossen sei. Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass er Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützt habe.
Es sei davon auszugehen, dass der Mann jedenfalls bis 2010 an Veranstaltungen des Vereins "Einladung zum Paradies" mitgewirkt habe, der einen Islam salafistischer Prägung propagiert habe. Der Kläger habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass er sich in der Zwischenzeit von seiner früheren Unterstützung dieser Bestrebung abgewandt habe. Schließlich bestreite er weiterhin, jemals Anhänger des Salafismus gewesen zu sein.
Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
tap/LTO-Redaktion
Keine Einbürgerung eines Wuppertaler Predigers: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24351 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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