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OVG NRW zu IS-Unterstützer: Rück­nahme der Ein­bür­ge­rung rech­tens

15.09.2022

Einbürgerungsurkunde

Weil ein IS-Unterstützer schon vor seiner Einbürgerung verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützte, durfte die Einbürgerung wieder zurückgenommen werden. Bild: Andreas Koch - stock.adobe.com

Der Kreis Euskirchen durfte einem IS-Unterstützer die Einbürgerung nachträglich entziehen. Das OVG NRW hatte keine Zweifel daran, dass der Mann schon vor seiner Einbürgerung verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe. 

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Einem IS-Unterstützer, der in Kampfhandlungen in Syrien verwickelt war, ist nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen zu Recht die Einbürgerung nachträglich entzogen worden. Das teilte das OVG am Donnerstag in Münster mit und wies damit einen Antrag auf Zulassung der Berufung eines 1991 als Sohn marokkanischer Eltern in Bad Münstereifel geborenen Manns zurück. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar (Beschl. v. 14.09.2022, Az. 19 A 1381/22). 

Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen. Der 31-Jährige war im Februar 2013 nach Syrien gereist, hatte sich mehreren Terrorgruppen angeschlossen und an Kampfhandlungen teilgenommen. Der Mann wurde 2012 eingebürgert. Der Kreis Euskirchen nahm nach seiner Rückkehr im März 2017 die Einbürgerung zurück. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten. 

Das VG bestätigte die Rücknahme, weil er schon vor seiner Einbürgerung im Mai 2012 verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe, also bevor er nach Syrien ausreiste. Demnach hatte der heute 31-Jährige als Mitglied einer in Euskirchen ansässigen muslimischen Gruppierung salafistische Ideologien vertreten und war bei Vorträgen von radikal-islamischen Rednern und Koranverteilungen dabei.

Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung hatte er geltend gemacht, ihm sei nicht nachzuweisen, dass er bereits im Zeitpunkt seiner Einbürgerung verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe. Die Kritik an der Beweiswürdigung sei aber unbegründet, entschied das OVG. Das VG habe aufgrund einer Gesamtbetrachtung einer Zeugenaussage und weiteren Handlungen des Mannes festgestellt, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er habe schon vor seiner Einbürgerung verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt. 

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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OVG NRW zu IS-Unterstützer: Rücknahme der Einbürgerung rechtens . In: Legal Tribune Online, 15.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49634/ (abgerufen am: 29.09.2023 )

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