Verteidigungsministerin Lambrecht hatte ihren Sohn in einem Bundeswehrhubschrauber mitgenommen - und davon tauchte ein Foto auf Instagram auf. Zu diesem Foto muss es nun Antworten geben, bestätigte das OVG.
Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) muss Fragen eines Journalisten zur sogenannten Hubschrauber-Affäre beantworten. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) und wies damit eine Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück (Beschl. v. 14.11.2022, Az. 15 B 1029/22).
Die SPD-Politikerin war in Kritik geraten, weil sie Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen hatte. Am nächsten Tag war sie mit dem Auto zum Urlaub nach Sylt weitergefahren. Die Ministerin hatte nach Angaben ihres Ministeriums den Mitflug ihres Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen. Öffentlich geworden war der Flug, weil Lambrechts Sohn Fotos vom Flug auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht hatte.
Der klagende Tagesspiegel wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem forderte er Auskunft darüber, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte.
Das Verteidigungsministerium hatte diese Auskunft mit der Begründung abgelehnt, die Fragen beträfen Lambrecht allein als Privatperson und zielten zum Teil auf eine dem Familiengrundrecht unterfallende, besonders geschützte Kommunikation. Zur Frage der Hotelbuchung gab das Verwaltungsgericht in Köln der Politikerin in der Vorinstanz Recht. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Da die Anreise mit dem Bundeswehr-Hubschrauber erfolgt sei, ergebe sich ein dienstlicher Bezug.
Dem schloss sich das OVG jetzt an. Das Foto stehe in einem zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum dienstlichen Hubschrauberflug. Die vom VG vorgenommene Abwägung zwischen dem Pressegrundrecht und berechtigten Interessen auf Seiten der Ministerin sei ebenfalls nicht zu beanstanden. In Anbetracht dessen, dass das Foto einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit der Ministerin habe, es nicht in einem besonders geschützten privaten Rahmen entstanden sei und die Ministerin selbst durch die Mitnahme ihres Sohnes auf einer Dienstreise ihre privaten Belange mit der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte verwoben habe, überwiege das Auskunftsinteresse.
Noch am Mittwoch antwortete das Verteidigungsministerium laut Tagesspiegel und Bild: Eine Sprecherin habe mitgeteilt, dass Lambrecht selbst ihren Sohn fotografiert habe. Das Foto sei entstanden, kurz bevor Mutter und Sohn nach Nordfriesland flogen.
Artikel entspricht der Version vom 16.11.2022 um 16:56 Uhr.
pab/dpa/LTO-Redaktion
Bundesverteidigungsministerium muss antworten: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50188 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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