OVG NRW verhandelt über Kakadus in Wohnung: Wie­viele Vögel sind erlaubt?

17.02.2016

Eine Vogelfreundin vom Niederrhein will weiterhin neun Kakadus in ihrer Wohnung halten. Die Stadt Geldern hatte ihr dies verboten. Mit dem Fall beschäftigt sich am Donnerstag das OVG in Münster.

Mit dem Lärm von neun Papageien beschäftigt sich am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster. Nachbarn in Geldern am Niederrhein hatten sich über den Krach beschwert, den die Kakadus gemacht hatten - die Stadt forderte die Frau daraufhin auf, die Zahl der Tiere auf maximal zwei zu reduzieren.

Die Vogelfreundin hielt die Tiere mit der auffälligen Federhaube in ihrer Wohnung. Die Stadt erklärte ihr, dass mehr als zwei Papageien nicht erlaubt seien. Dagegen zog die Besitzerin vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf - und unterlag. In der nächsten Instanz beschäftigt sich am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung das OVG mit dem Thema. Gestritten wird um Kleintierhaltung in reinen Wohngebieten und in Wohngebäuden.

Der Anwalt der Klägerin wundert sich besonders darüber, dass die Stadt eine Vorschrift zur Kleintierhaltung in sogenannten Nebenanlagen auf ein Wohnhaus übertrage. Außerdem fehle es im Gesetz an einer Beschränkung auf zwei Tiere, argumentiert er. Diese Anzahl hatte die Stadt der Klägerin zugestanden.

Die Klägerin hatte in der Zwischenzeit den Wohnort gewechselt, ist aber erneut in der Stadt gemeldet - allerdings ohne die Papageien. Nach Auskunft eines Stadtsprechers sind die Tiere an einem anderen Ort untergebracht. Ob das so bleibt, hängt wohl auch vom Verlauf der Verhandlung in Münster ab. In der Vergangenheit gab es vor Gericht auch immer wieder Streit darüber, ob die Frau sich beim Tierschutz an alle Vorgaben hält.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG NRW verhandelt über Kakadus in Wohnung: Wieviele Vögel sind erlaubt? . In: Legal Tribune Online, 17.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18496/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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