Druckversion
Sunday, 26.03.2023, 15:02 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-niedersachsen-genussuntaugliche-schlachtabfaelle-gehoeren-nicht-ins-tierfutter/
Fenster schließen
Artikel drucken
4879

OVG Niedersachsen: Genuss­un­taug­liche Schlacht­ab­fälle gehören nicht ins Tier­futter

23.11.2011

Das OVG Niedersachsen entschied am Mittwoch, dass als "genussuntauglich" aussortiertes Geflügel nicht gemeinsam mit anderen Schlachtabfällen zu Tierfutter weiterverarbeitet werden darf. Lägen aufgrund der Genussuntauglichkeit Anzeichen für auf Mensch oder Tier übertragbare Krankheiten vor, sei eine Verwendung für Tierfutter weitgehend ausgeschlossen. Es bestätigte damit im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Verfügung des Landkreises Vechta, die einem Schlachtbetrieb eine entsprechende Praxis untersagt hatte.

Anzeige

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen ist für das Verbot maßgeblich, dass bei pathologisch-anatomischen Auffälligkeiten der Schlachtkörper, wie beispielsweise Entzündungen und Geschwülste, und einer daraus folgenden Genussuntauglichkeit zugleich regelmäßig vom Vorliegen von Anzeichen für auf Mensch oder Tier übertragbare Krankheiten auszugehen ist. Ob eine nähere Sortierung in für Tierfutter geeignete und ungeeignete Schlachtreste bei geänderten Betriebsabläufen erfolgen könnte, sei für die Entscheidung unerheblich.

Entscheidend sei vielmehr, dass nach den vorgefundenen Betriebsabläufen alle als genussuntauglich qualifizierten Schlachtreste für die Tierfutterproduktion verwendet werden sollten. Dies sei dem Unternehmer insgesamt schon dann verwehrt, wenn das entstandene Gemisch nur einen kleinen Anteil an dafür ungeeignetem Geflügel enthalten sollte (Beschl. v. 21.11.2011, Az. 7 A 644/11).

In den Schlachtbetrieben wird ein bestimmter Anteil der Tiere bei betriebsseitigen und amtlichen Untersuchungen als "genussuntauglich" aussortiert und muss kostenträchtig beseitigt werden. Durch ein neues Verfahren wollte das Unternehmen sich die Möglichkeit erschließen, die Schlachtabfälle gewinnbringend für die Tierfutterproduktion zu veräußern.

Auffälligkeiten der Schlachtkörper lässt auf Krankheiten schließen

In dem Betrieb wurde daher das vom amtlichen Fachpersonal als genussuntauglich beurteilte und deshalb "verworfene" Geflügel unterschiedslos über ein Vorzerkleinerungsschneidwerk in einen Großcontainer geleitet. Diese Verfahrensweise hatte der Landkreis Vechta unter anderem mit dem Hinweis untersagt, dass das Unternehmen die technischen und organisatorischen Vorkehrungen dafür treffen müsse, den bei der amtlichen Fleischuntersuchung angefallenen "Verwurf" weitergehend zu sortieren. Außerdem sei bei Auffälligkeiten der Schlachtkörper von Anzeichen auf übertragbare Krankheiten auszugehen.

Nun wollte das Unternehmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erreichen, dass es die neue Praxis beibehalten kann. Das OVG entschied aber, dass die Anordnung des Landkreises Vechta ist im Ergebnis zu Recht ergangen ist. Außerdem sei es dem Unternehmen bis zu einer abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren zuzumuten, vorerst weiter so zu verfahren, wie es vorher üblich war und das bei der amtlichen Untersuchung aussortierte Geflügel zu beseitigen.

asc/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG Niedersachsen: Genussuntaugliche Schlachtabfälle gehören nicht ins Tierfutter . In: Legal Tribune Online, 23.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4879/ (abgerufen am: 26.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • OLG Düsseldorf: Ei-Slogans wohl unterschiedlich genug - Eier­li­kör­her­s­teller streiten vor Gericht
  • OVG entscheidet über Corona-Entschädigungen - Kein Geld zurück für die Flei­sch­in­du­s­trie
  • Bundesverwaltungsgericht zum Verbraucherschutz - Ein­zeln ver­packte Bon­bons müssen genau abge­zählt werden
  • BVerfG-Jahresbericht 2022 - Immer weniger Men­schen ziehen nach Karls­ruhe
  • Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren - Was bringt der neue VwGO-Turbo?
  • Rechtsgebiete
    • Lebensmittelrecht
    • Verwaltungsrecht
  • Themen
    • Abfallentsorgung
    • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Lebensmittel
  • Gerichte
    • Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
TopJOBS
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für ver­schie­de­ne Rechts­ge­bie­te

Görg , Ham­burg

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in / Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Ber­lin

Re­dak­teur LTO News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin

Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin / Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Abgeordnetenhaus von Berlin - CDU-Fraktion Berlin , Ber­lin

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in/Re­fe­ren­dar*in/ Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Ham­burg

Te­le­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung in frei­er Mit­ar­beit (Ho­me­of­fice) für...

RA-Assist Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

In­i­tia­tiv-Be­wer­bung

ADVANT Beiten , Frei­burg im Breis­gau

Ju­rist (m/w/d) mit Schwer­punkt Ver­ga­be- und Ver­trags­recht

Landesbetrieb Mobilität Rheinland – Pfalz , Ko­b­lenz

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Wege zur Umsetzung der Klimaschutzziele im Umwelt- und Planungsrecht

30.03.2023, Leipzig

ESG-Compliance

28.03.2023

IRI§23-ReMeP Workshop zum Thema „ChatGPT und Recht“

28.03.2023

Zertifizierter Berater für Restrukturierung & Sanierung (WIRE)

28.03.2023, Frankfurt am Main

AFTER WORK - GET TOGETHER IN BERLIN

30.03.2023, Berlin

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH