OVG Niedersachsen: Behandeltes Fleisch muß gekennzeichnet werden

von dpa/mbr/LTO-Redaktion

16.09.2010

Bei unverpacktem Frischfleisch müssen Kunden an den Ladentheken auf eine vorherige Behandlung der Ware hingewiesen werden. Dies teilte das Niedersächsische OVG am Donnerstag mit.

Nach einem Beschluss des 13. Senats des Oberverwaltungsgerichts (OVG) darf Fleisch, das einer Sauerstoffhochdruckbehandlung zur Stabilisierung der roten Farbe unterzogen wurde, Kunden nicht ohne einen entsprechenden Hinweis angeboten werden (Az. 13 LA 28/09).

Ein Einzelhändler hatte geklagt, da ihm die Lebensmittelkontrolle vorgeworfen hatte, behandeltes Fleisch ohne Hinweis angeboten und so den Kunden irregeführt zu haben. Das Gericht gab den Kontrolleuren nun Recht: Fehle eine Kenntlichmachung, liege eine Irreführung vor, weil die Verbrauchererwartung durch die bloße "Frischeoptik" enttäuscht werden könne.

Bei dem Verfahren, das nicht die Haltbarkeit verlängere, wird mit
Hochdruck über Stunden Sauerstoff in einen Fleischbehälter geleitet,
um die kräftige rote Farbe länger zu erhalten.

Zitiervorschlag

dpa/mbr/LTO-Redaktion, OVG Niedersachsen: Behandeltes Fleisch muß gekennzeichnet werden . In: Legal Tribune Online, 16.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1486/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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