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Prüfungen während der Corona-Pandemie: Rau­cher hat keinen Anspruch auf Online-Prü­fung

03.09.2020

Studierende mit Sicherheitsabstand in der Universität

(c) Johnstocker - stock.adobe.com

Ein Student wollte eine Prüfung lieber zu Hause ablegen als vor Ort, als Raucher gehöre er zur besonders gefährdeten Risikogruppe. Vor Gericht hatte er mit diesem Argument aber keinen Erfolg.

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Ein Student darf eine in der Corona-Pandemie stattfindende Präsenzklausur nicht als Online-Prüfung ablegen. Das hat das niedersächsiche Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden und den Eilantrag des Mannes abgelehnt (Beschl. v. 2.9.2020 Az.: 6 B 102/20). Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte dies in erster Instanz ebenso gesehen.

Der Antragsteller absolviert ein Masterstudium an der Leuphana Universität Lüneburg, wo aufgrund der Niedersächsischen Corona-Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen Präsenzprüfungen wieder erlaubt sind. Von dieser Möglichkeit haben die Prüfer Gebrauch gemacht und die Vorgaben umgesetzt und eingehalten, sodass eine Online-Prüfung nicht stattfinden musste und entsprechend auch nicht angeboten wurde. Der Antragsteller gehört jedoch zur Risikogruppe der Raucher und sah eine Gesundheitsgefahr für sich. Deshalb begehrte er, die Klausur doch online von zu Hause aus ablegen zu dürfen.

Sowohl das VG Lüneburg als auch das OVG Niedersachsen haben es allerdings als rechtens erachtet, dass die Klausur auch für den klagenden Studenten vor Ort stattfindet. In welcher Form eine Klausur zu erbringen ist, obliege der Entscheidung der Prüfer, so nun auch das OVG. Ihren weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu dieser Frage hätten diese im konkreten Fall auch nicht überschritten. Die überschaubaren Infektionszahlen in Norddeutschland sowie das nach dem Stand der Wissenschaft geringe Risiko einer Ansteckung bei Präsenzklausuren lassen laut Gericht eine gegenteilige Einschätzung nicht zu. Auch dass das Robert-Koch-Institut Raucher als Risikogruppe definiert, ändere an dieser Einschätzung nichts.

Das Argument des Mannes, dass in anderen Fächern sehr wohl noch Online-Prüfungen abgelegt würden, sei bei der Entscheidung seines Falles unerheblich. Der Beschluss des OVG Niedersachsen ist unanfechtbar.

pdi/LTO-Redaktion

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Prüfungen während der Corona-Pandemie: Raucher hat keinen Anspruch auf Online-Prüfung . In: Legal Tribune Online, 03.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42692/ (abgerufen am: 04.02.2023 )

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