Wie am Freitag bekannt wurde, hat das OVG Nordrhein-Westfalen in Münster den Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung für die Errichtung des Steinkohlekraftwerks in Lünen aufgehoben, da das Vorhaben den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit nicht genügt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. hatte gegen das Projekt geklagt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied, dass der Neubau des Steinkohlekraftwerks in Lünen gegen Umweltvorschriften verstößt und einer Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union nicht standhält. Die Betreiberfirma hätte prüfen müssen, ob das Vorhaben im Zusammenwirken mit den Auswirkungen paralleler Kraftwerksneubauten zu einer Beeinträchtigung führt, die zulässige Grenzbelastungen übersteigt (Urt. v. 01.12.2011, Az. 8 D 58/08.AK).
Ein nahegelegenes FFH-Naturschutzgebiet sei bereits jetzt über die naturschutzfachlich begründete Belastungsgrenze hinaus vorbelastet. Deshalb dürften zusätzliche Schadstoffeinträge durch die Emission von Schwefeldioxid nur dann zugelassen werden, wenn eine Bagatellgrenze nicht überschritten wird. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass aber gerade im Hinblick auf die Kraftwerksvorhaben in Datteln und Herne nicht zu erwarten ist, dass die weiteren Beeinträchtigungen unerheblich bleiben. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung sei deshalb unzureichend gewesen.
Kein endgültiges Aus für das Kraftwerk
Wegen dieses Verstoßes hob das Gericht die Teilgenehmigung und den Vorbescheid nun auf. Die Entscheidung bedeutet allerdings noch nicht das endgültige Aus für den Neubau. Nach Ansicht des OVG ist es nicht ausgeschlossen, dass nach Erstellung einer verbesserten Verträglichkeitsuntersuchung ein neuer Vorbescheid erteilt werden kann.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) hatte Bedenken gegen die FFH-Verträglichkeit des Kraftwerks geäußert und geklagt. Das OVG hatte anschließend den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen, um zu klären, ob auch Umweltverbände gegen Großprojekte klagen dürfen. Der EuGH stellte darauf hin mit Urteil vom 12. Mai 2011 klar, dass Verbände Verstöße gegen Umweltvorschriften geltend machen können, die auf dem Recht der Europäischen Union beruhen.
asc/LTO-Redaktion
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OVG Münster: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4957 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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